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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nichtzahlung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 29.01.2020
- 65 S 231/19 -
Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung bei Nichtzahlung einer titulierten Schadensersatzforderung
Mietzahlungen durch Jobcenter entbindet Mieter nicht von Pflicht titulierten Anspruch zu erfüllen
Zahlt ein Wohnungsmieter eine titulierte Schadensersatzforderung nicht, so darf der Vermieter das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ordentlich kündigen. Die Zahlung der Miete durch das Jobcenter entbindet den Mieter nicht davon, sich um die Erfüllung der Schadensersatzforderung zu bemühen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin wurden vom Amtsgericht Neukölln zu Zahlung von fast 4.500 EUR verurteilt. Hintergrund dessen war ein von den Mietern verschuldeter Wasserschaden in der Wohnung. Da sie nach der Verurteilung nichts unternommen haben, um die titulierte Schadensersatzforderung zu zahlen und auch auf Mahnungen der Vermieterin nicht reagierten, kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis und erhob schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Die Mieter verteidigten sich gegen die Klage damit, dass sie Leistungen vom Jobcenter erhielten und daher davon ausgingen, das Jobcenter übernehme die Zahlung.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2016
- VIII ZR 39/15 -
BGH: Nichtzahlung einer titulierten Schadensersatzforderung des Vermieters rechtfertigt bei Vermögenslosigkeit des Mieters keine ordentliche Kündigung
Kein Vorliegen einer schuldhaften Verletzung der Vertragspflichten
Ist ein Mieter aufgrund eines rechtskräftigen Urteils verpflichtet, an den Vermieter Schadensersatz zu leisten, so rechtfertigt die Nichterfüllung der titulierten Forderung dann keine ordentliche Kündigung des Mieters gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn der Mieter finanziell nicht in der Lage ist den Schadensersatz zu leisten. In diesem Fall liegt keine schuldhafte Verletzung mietvertraglicher Pflichten vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 wurde der Mieter einer Wohnung rechtskräftig dazu verurteilt an die Vermieterin ein Schadensersatz in Höhe von ca. 2.805 EUR zu zahlen. Hintergrund der Verurteilung war, dass der Mieter aufgrund eines falschen Heiz- und Lüftungsverhaltens Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung verursachte. Dem Mieter war es aufgrund seiner finanziellen... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 24.11.2015
- 63 S 158/15 -
Nichtzahlung des Nachzahlungsbetrags aus Betriebskostenabrechnung berechtigt Vermieter zur Kündigung
Vorliegen einer Pflichtverletzung
Zahlt ein Mieter nicht den Nachzahlungsbetrag aus einer Betriebskostenabrechnung, kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Denn durch die Nichtzahlung begeht der Mieter eine Pflichtverletzung nach § 543 Abs. 1 BGB und § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall mussten die Mieter einer Wohnung aufgrund der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 eine Nachzahlung leisten. Die Mieter waren damit jedoch nicht einverstanden, erhoben Einwände und zahlten daher nicht den geforderten Betrag. Die Vermieterin hielt die Einwände für unbegründet und kündigte schließlich den Mietern wegen der Nichtzahlung des Nachzahlungsbetrags.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 04.12.2014
- 23 C 120/14 -
Schadensersatzanspruch eines Mobilfunkanbieters bei vorzeitig gekündigtem Vertrag wegen Nichtzahlung offener Rechnungen
Mobilfunkanbieter kann nicht gesamten Nettobasisbetrag für fiktive Restlaufzeit verlangen
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hatte darüber zu entscheiden, wie hoch der Anspruch auf Schadensersatz eines Mobilfunkanbieters ist, wenn dieser einen für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mobilfunkvertrag vorzeitig wegen Nichtzahlung der offenen Rechnungen kündigt. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass der Anbieter nicht den gesamten Nettobasisbetrag für die fiktive Restlaufzeit verlangen kann, sondern vielmehr ein erheblicher Abzug für sogenannte ersparte Aufwendungen des Anbieters zu erfolgen hat.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Mobilfunkanbieter einen mit einem Kunden für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossenen Mobilfunkvertrag vorzeitig wegen Nichtzahlung der offenen Rechnungen kündigt und über ein Inkassounternehmen zunächst im Mahnverfahren neben den noch offenen Rechnungsbeträgen für die Vergangenheit auch Schadensersatz für die Dauer der ursprünglichen Restlaufzeit... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.08.2012
- VIII ZR 238/12 -
Mietrückstand: Schonfrist des § 596 Abs. 3 Nr. 3 BGB gilt nicht für eine ordentliche Kündigung
Verschulden des Mieters wird aber gemildert
Zahlt der Mieter den aus einer Mieterhöhung resultierenden Mietrückstand nach Verurteilung nicht, so ist der Vermieter zu einer fristgemäßen Kündigung berechtigt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall nahm der Kläger die Beklagten auf Räumung der von ihnen gemieteten Wohnung in Anspruch. In einem Vorprozess begehrte der Kläger Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Das Amtsgericht gab der Klage statt. Das Landgericht wies die Berufung der Beklagten zurück. Nachdem die Beklagten innerhalb von drei Monaten nicht zahlten, erklärte der Kläger die fristlose sowie... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.1995
- 10 AZR 49/94 -
Ruht das Arbeitsverhältnis besteht kein Anspruch auf das 13. Monatsgehalt
13. Monatsgehalt ist als Vergütungsbestandteil abhängig von der Arbeitsleistung
Steht die Zahlung des 13. Monatsgehalts in Abhängigkeit von der Arbeitsleistung, so besteht die Zahlung nicht, wenn das Arbeitsverhältnis etwa wegen Erziehungsurlaub ruht. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Parteien stritten über die Zahlung eines 13. Monatsgehalts. Die Klägerin war bei der Beklagten beschäftigt. Im Anstellungsvertrag hieß es unter anderem: "Zum Jahresende wird ein 13. Monatsgehalt gezahlt." Die Klägerin nahm in den Jahren 1991 und 1992 Erziehungsurlaub. Die Beklagte zahlte ihr deswegen für diese Jahre kein 13. Monatsgehalt.... Lesen Sie mehr
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