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Landgericht Berlin, Beschluss vom 22.02.2005
- 63 S 410/04 -
Fristlose Kündigung: Mieter beleidigt Vermieter per SMS mit "dumme Kuh" und "Arschloch"
Erhebliche Vertragsverletzung
Wer seinen Vermieter beleidigt, kann von diesem fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor.
Im vorliegenden Fall schickte ein Mieter an seinen
Beleidigungen sind eine erhebliche Vertragsverletzung
Zu Recht, entschied das Landgericht Berlin. Die Beleidigungen stellten eine erhebliche Vertragsverletzung dar. Es sei dem
SMS stammten zweifelsfrei vom Handy des Mieters
Allerdings müsse unzweifelhaft feststehen, dass die beleidigenden
Das Gericht schloss die bloße theoretische Möglichkeit aus, dass Dritte den Anschluss des Mieters gegen seinen Willen und ohne sein Wissen missbraucht haben könnten. Insbesondere der inhaltliche Bezug zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2007
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/pt)
- Amtsgericht Schöneberg, Urteil
[Aktenzeichen: 2 C 106/03]
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Jahrgang: 2005, Seite: 675 GE 2005, 675
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Dokument-Nr. 4791
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