wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Beschluss vom 22.02.2005
63 S 410/04 -

Fristlose Kündigung: Mieter beleidigt Vermieter per SMS mit "dumme Kuh" und "Arschloch"

Erhebliche Vertragsverletzung

Wer seinen Vermieter beleidigt, kann von diesem fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor.

Im vorliegenden Fall schickte ein Mieter an seinen Vermieter SMS mit beleidigenden Inhalten. Er bezeichnete den Vermieter als "dumme Kuh" und als "Arschloch". Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos das Mietverhältnis.

Beleidigungen sind eine erhebliche Vertragsverletzung

Zu Recht, entschied das Landgericht Berlin. Die Beleidigungen stellten eine erhebliche Vertragsverletzung dar. Es sei dem Vermieter unzumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen (§ 543 Abs. 1 BGB), so dass er zu einer fristlosen Kündigung berechtigt sei. Erschwerend käme hier die Wiederholung der Beleidigung innerhalb weniger Tage hinzu.

SMS stammten zweifelsfrei vom Handy des Mieters

Allerdings müsse unzweifelhaft feststehen, dass die beleidigenden SMS vom Handy des Mieters stammten. Dies konnte durch eine Nachfrage bei der Telefongesellschaft, von welcher Nummer die SMS verschickt wurde, nachgewiesen werden.

Das Gericht schloss die bloße theoretische Möglichkeit aus, dass Dritte den Anschluss des Mieters gegen seinen Willen und ohne sein Wissen missbraucht haben könnten. Insbesondere der inhaltliche Bezug zum Mietverhältnis indiziere Kenntnisse des Anrufers, die Dritten nicht ohne Weiteres zugänglich seien.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2007
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/pt)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Schöneberg, Urteil
    [Aktenzeichen: 2 C 106/03]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2005, Seite: 675
GE 2005, 675

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4791 Dokument-Nr. 4791

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4791

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?