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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arschloch“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.01.2017
- 3 Sa 244/16 -

Grobe Beleidigung rechtfertigt auch im langjährigen Arbeitsverhältnis fristlose Kündigung

Fortsetzen des Arbeits­verhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist für kleinen Familienbetrieb nicht zumutbar

Wer seinen Chef als "(soziales) Arschloch" bezeichnet, muss damit rechnen, dass er hierfür die Kündigung erhält. Eine solche Beleidigung des Geschäftsführers kann auch in einem langjährigen Arbeitsverhältnis in einem familiengeführten Kleinbetrieb ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Schleswig-Holstein entschieden.

Der 62 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war in der Nähe von Hamburg bei einem kleinen Gas- und Wasserinstallateurbetrieb beschäftigt. Neben den Geschäftsführern arbeiteten dort noch deren Mutter im Büro sowie drei Gesellen. Am 15. Februar 2016 kam es zu einem Wortwechsel zwischen dem Kläger und dem Vater der Geschäftsführer, der früher den Betrieb geführt hatte. Ob dieser auf eine Frage etwas sarkastisch reagiert hat, ist streitig. Der Kläger verließ grußlos den Raum. Dabei hörte er, wie der eine Geschäftsführer das sinngemäß mit den Worten kommentierte: "Kinderkram/Sind wir hier im Kindergarten?" Am nächsten Morgen kehrte der... Lesen Sie mehr

Landgericht Bonn, Beschluss vom 14.01.2010
- 6 T 17/10 -

Schmerzensgeld von 800 € bei schwerwiegenden Beleidigungen des Vermieters gegenüber dem Mieter

Verletzung des allgemeinen Persönlich­keitsrechts durch Bezeichnung als "Arschloch" , "Wichser" und "Hausbesetzer"

Bezeichnet ein Vermieter einen Mieter als "Arschloch", "Wichser" und "Hausbesetzer", so liegt darin eine schwerwiegende Beleidigung. Die damit einhergehenden Verletzung des allgemeinen Persönlich­keitsrechts des Mieters kann ein Schmerzensgeld von 800 € rechtfertigen. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verklagte ein Mieter seinen Vermieter auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 800 €. Hintergrund dessen war, dass der Vermieter den Mieter, nach Beendigung einer gerichtlichen Auseinandersetzung durch einen Vergleich, vor dem Wohnhaus als "Arschloch", "Wichser" und "Hausbesetzer" bezeichnete.Das Landgericht Bonn stellte... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.04.2010
- 4 Sa 474/09 -

Beleidigung eines Kunden­vertreters als "Arschloch" rechtfertigt nicht immer fristlose Kündigung

Auch bei erheblichem Verstoß gegen Pflichten aus Arbeitsverhältnis ist Abmahnung mitunter ausreichend

Bezeichnet ein Kraftfahrer einen Kundenvertreter mehrfach als "Arschloch", rechtfertigt das nicht immer eine fristlose Kündigung. Die notwenige Einzelfallprüfung und Interessenabwägung kann zu dem Ergebnis führen, dass gleichwohl nur eine Abmahnung ausreicht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.

Im hiesigen Rechtsstreit war der der Kläger seit mehr als sechs Jahren als Kraftfahrer in einem Logistikzentrum tätig. Er hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach einen bestimmten Kunden über eine sehr enge Einfahrt mit einer sehr knapp bemessenen Durchfahrtshöhe unfallfrei beliefert. Bei einer solchen Anlieferung wurde er eines Tages von einer ihm unbekannten Person, letztendlich... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Beschluss vom 22.02.2005
- 63 S 410/04 -

Fristlose Kündigung: Mieter beleidigt Vermieter per SMS mit "dumme Kuh" und "Arschloch"

Erhebliche Vertragsverletzung

Wer seinen Vermieter beleidigt, kann von diesem fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin hervor.

Im vorliegenden Fall schickte ein Mieter an seinen Vermieter SMS mit beleidigenden Inhalten. Er bezeichnete den Vermieter als "dumme Kuh" und als "Arschloch". Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos das Mietverhältnis.Zu Recht, entschied das Landgericht Berlin. Die Beleidigungen stellten eine erhebliche Vertragsverletzung dar. Es sei dem Vermieter unzumutbar, das... Lesen Sie mehr