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Landgericht Berlin, Urteil vom 29.01.2020
- 65 S 231/19 -
Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung bei Nichtzahlung einer titulierten Schadensersatzforderung
Mietzahlungen durch Jobcenter entbindet Mieter nicht von Pflicht titulierten Anspruch zu erfüllen
Zahlt ein Wohnungsmieter eine titulierte Schadensersatzforderung nicht, so darf der Vermieter das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ordentlich kündigen. Die Zahlung der Miete durch das Jobcenter entbindet den Mieter nicht davon, sich um die Erfüllung der Schadensersatzforderung zu bemühen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin wurden vom Amtsgericht Neukölln zu Zahlung von fast 4.500 EUR verurteilt. Hintergrund dessen war ein von den Mietern verschuldeter Wasserschaden in der Wohnung. Da sie nach der Verurteilung nichts unternommen haben, um die titulierte Schadensersatzforderung zu zahlen und auch auf Mahnungen der Vermieterin nicht reagierten, kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis und erhob schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Die Mieter verteidigten sich gegen die Klage damit, dass sie Leistungen vom
Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe der Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gegen die Mieter zu. Die Nichterfüllung des titulierten Schadensersatzanspruchs der Vermieterin sei eine Vertragsverletzung und rechtfertige daher eine
Mietzahlungen durch Jobcenter entbindet Mieter nicht von Pflicht titulierten Anspruch zu erfüllen
Die Zahlung der Miete durch das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2020, 471/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 471 GE 2020, 471
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Dokument-Nr. 28728
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