die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Modernisierungsmieterhöhung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Darmstadt, Urteil vom 28.05.2024
- 8 S 7/23 -
Unwirksamkeit einer Modernisierungsmieterhöhung wegen fehlender Lesbarkeit der Begründung aufgrund geringer Schriftgröße
Schriftgröße von 4-5 zu klein für Lesbarkeit
Ist die Begründung einer Modernisierungsmieterhöhung nicht lesbar, weil eine zu geringe Schriftgröße von 4-5 gewählt wurde, ist die Mieterhöhung formell unwirksam. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem Abschluss mehrerer Arbeiten an einem Miethaus in Hessen beanspruchte die Vermieterin im September 2019 eine Modernisierungsmieterhöhung. Zur Begründung verwies sie auf eine beigefügte "Kostenzusammenstellung und Berechnung der Mieterhöhung". Diese konnte aber von der Mieterin nicht gelesen werden. Die Vermieterin hatte eine Schriftgröße von 4-5 gewählt. Die größten Buchstaben waren maximal 2 mm hoch. Die meisten kleineren Buchstaben und Ziffern waren im Bereich von 1 mm. Die Mieterin weigerte sich daher, die Mieterhöhung zu akzeptieren. Das Amtsgericht Darmstadt entschied zu Gunsten der Mieterin.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 06.07.2022
- 65 S 65/22 -
Keine Modernisierungsmieterhöhung bei Austausch einer fast drei Jahrzehnte alten Gasetagenheizung
Nahezu vollständiger Ablauf der Lebensdauer
Wird eine fast drei Jahrzehnte alte Gasetagenheizung ausgetauscht, kommt eine Modernisierungsmieterhöhung nicht in Betracht, da von einem nahezu vollständigen Ablauf der Lebensdauer der Heizung auszugehen ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung seit dem Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Berlin-Neukölln unter anderem über eine Modernisierungsmieterhöhung wegen des Austausches der Gasetagenheizung. Diese war fast drei Jahrzehnte alt gewesen. Das Amtsgericht hielt die Mieterhöhung für unzulässig. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 06.11.2023
- 64 S 126/22 -
Keine Modernisierungsmieterhöhung nach Einbau eines nur auf Zwischenetagen haltenden Aufzugs
Keine bessere, schnellere oder barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnung
Der Einbau eines Aufzugs rechtfertigt jedenfalls dann keine Modernisierungsmieterhöhung, wenn dieser nur in den Zwischenetagen hält. In diesem Fall liegt keine bessere, schnellere oder barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnung und damit keine Gebrauchswertsteigerung im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Vermieter in Berlin ließ an seinem Wohnhaus einen Aufzug anbringen. Dieser hielt jedoch nicht in den Etagen, mit den Wohnungseingängen, sondern auf den Zwischenetagen. Der Vermieter ging von einer Modernisierung aus und verlangte eine Mieterhöhung. Die Mieterin einer im 1. Obergeschoss gelegenen Wohnung war damit nicht einverstanden.... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Bremen, Urteil vom 09.11.2023
- 2 S 31/21 -
Vorliegen einer energetischen Modernisierung bemisst sich nach Gegenüberstellung eines 5-Jahres-Zeitraums vor und nach der Maßnahme
Unbeachtlichkeit von fiktiv errechneten Einsparungen
Ob eine energetische Modernisierung zu einer nachhaltigen Einsparung von Endenergie im Sinne von § 555 b Nr. 1 BGB führt, bemisst sich anhand einer Gegenüberstellung eines 5-Jahres-Zeitraums vor und nach der Maßnahme. Unbeachtlich sind fiktiv errechnete Einsparungen. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2017 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Bremen nach den Einbau eines Gas-Brennwertkessels einer Mieterhöhungserklärung. Die Vermieterin behauptete, es liege einer Modernisierungsmaßnahme vor, durch die im Vergleich zum Status quo Endenergie nachhaltig eingespart werde. Die Mieterin sah dies anders und klagte schließlich auf Rückzahlung... Lesen Sie mehr
Landgericht Bremen, Urteil vom 02.11.2023
- 2 S 258/20 -
Erneuerung elektrischer Steigleitungen zwecks Ermöglichung des Betriebs von Elektrogeräten ist keine Modernisierung
Herstellung des vertragsgemäßen Zustands
Die Erneuerung elektrischer Steigleitungen stellt keine Modernisierung dar, wenn dadurch erst der gefahrlose und störungsfreie Betrieb von handelsüblichen Elektrogeräten ermöglicht wird. In diesem Fall liegt keine Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB vor, sondern die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Abschluss mehrerer Arbeiten an einem Mietshaus in Bremen machte die Vermieterin im Oktober 2019 eine Modernisierungsmieterhöhung geltend. Zu den Arbeiten gehörte unter anderem die Erneuerung der Elektrosteigleitungen im Treppenhaus. Nach Angabe der Vermieterin sollte damit die Stromversorgung an den heutigen Stand der Technik angepasst... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.02.2023
- VIII ZR 106/21 -
BGH: Modernisierungsmieterhöhung kann zur Begründung auf Modernisierungsankündigung verweisen
Unschädlichkeit der fehlenden Angabe der tatsächlich entstandenen Gesamtkosten
Zur Begründung einer Modernisierungsmieterhöhung kann auf die Modernisierungsankündigung verwiesen werden. Zudem ist es unschädlich, dass nicht die tatsächlichen Gesamtkosten angegeben werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2016 wurde an der Außenfassade eines Miethauses in Braunschweig eine Wärmedämmung angebracht. Nach Abschluss der Arbeiten erhielt die Mieterin einer der im Haus befindlichen Wohnungen im Dezember 2016 eine Mieterhöhungserklärung. Zur Begründung der Erhöhung wurde auf das Ankündigungsschreiben zu den Arbeiten vom März 2016 verwiesen,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.05.2023
- VIII ZR 213/21 -
BGH: Erneuerung von Rauchwarnmeldern durch gleichwertige Geräte stellt keine Modernisierung dar
Vermieter kann keine Modernisierungsmieterhöhung verlangen
Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern durch gleichwertige Geräte stellt keine Modernisierung im Sinne von § 555 b BGB dar. Der Vermieter kann daher in diesem Fall keine Modernisierungsmieterhöhung verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den Jahren 2013/2014 ließ eine Vermieterin in einem Wohnhaus in Halle gemietete Rauchwarnmelder einbauen. Eine Mieterhöhung aufgrund dieser Maßnahme machte die Vermieterin nicht geltend. Im Jahr 2019 erwarb die Vermieterin eigene Rauchwarnmelder und tauschte diese mit den gemieteten Geräten aus. Anschließend machte sie eine Modernisierungsmieterhöhung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.01.2023
- VIII ZR 29/22 -
BGH: Für Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung genügt Angabe der für die verschiedenen Maßnahmen jeweils entstandenen Gesamtkosten
Kein Erfordernis der Untergliederung in einzelne Kostenpositionen
Für eine Mieterhöhungserklärung nach einer Modernisierung genügt es, wenn die für die verschiedenen Maßnahmen jeweils entstandenen Gesamtkosten angegeben werden. Eine Untergliederung in einzelne Kostenpositionen ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach erfolgten Modernisierungsmaßnahmen erhielt der Mieter einer Wohnung in Stuttgart im Jahr 2019 eine Mieterhöhungserklärung. In dieser waren die für die verschiedenen Maßnahmen jeweils entstandenen Gesamtkosten aufgelistet. Eine Untergliederung nach einzelnen Kostenpositionen fand nicht statt. Der Mieter klagte gegen die Erhöhungserklärung.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 28.12.2021
- 67 S 279/21 -
Kein Härteeinwand gegen Modernisierungsmieterhöhung bei Verbleib von mehr als die Hälfte des bundesweit durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens
Kein Vorliegen einer nicht zu rechtfertigenden wirtschaftlichen Härte
Ein Wohnungsmieter kann sich bei einer Modernisierungsmieterhöhung nicht auf den Härteeinwand des § 559 Abs. 4 BGB berufen, wenn ihm mehr als die Hälfte des bundesweit durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens verbleibt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Berlin sollte nach einer Modernisierungsmaßnahme ab November 2020 eine erhöhte Miete in Höhe von fast 800 € zahlen. Dagegen richtete sich ihr Härteeinwand. Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies diesen zurück. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.Das Landgericht Berlin bestätigte... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 29.09.2021
- 64 S 111/20 -
Härteeinwand bei Modernisierungsmieterhöhung wegen fehlender Kostenübernahme durch Jobcenter
Gefahr des Verlustes der Wohnung durch Mieterhöhung
Würde eine Modernisierungsmieterhöhung dazu führen, dass die Miete nicht mehr vom Jobcenter als angemessen übernommen wird und somit der Verlust der Wohnung droht, so kann dies den Härteeinwand gemäß § 559 Abs. 4 BGB begründen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich die Mieterin einer etwa 71 qm großen Wohnung in Berlin seit dem Jahr 2018 mittels des Härteeinwands gegen eine Modernisierungsmieterhöhung. Die Mieterin lebte seit 21 Jahren in der Wohnung. Bisher hatte die Miete das Jobcenter übernommen. Die Mieterhöhung würde dazu führen, dass die dann erhöhte Miete nicht mehr als angemessen zu beurteilen... Lesen Sie mehr