Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 07.02.2017
- 67 S 20/17 -
Schönheitsreparaturklausel umfasst nicht Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke
Unzureichende Kooperation des Mieters bei Beseitigung von Bagatellmängeln rechtfertigt keine Kündigung
Die Beseitigung von Rissen an der Wohnzimmerdecke wird nicht von der Schönheitsreparaturklausel umfasst und muss daher nicht vom Mieter durchgeführt werden. Zudem rechtfertigt eine unzureichende Kooperation des Mieters bei der Beseitigung von Bagatellmängeln bei einem langjährigen beanstandungsfreien Mietverhältnis weder eine fristlose noch eine fristgerechte Kündigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Wohnungsmieterin von ihrer Vermieterin die
Anspruch auf Beseitigung der Risse in der Wohnzimmerdecke
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Vermieterin zurückzuweisen. Der Mieterin stehe gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf
Unwirksame Kündigung aufgrund fehlender Erheblichkeit der Pflichtverletzung
Der Beseitigungsanspruch sei nach Ansicht des Landgerichts nicht wegen der Kündigungen entfallen. Denn eine unzureichende Kooperation bei der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil
[Aktenzeichen: 20 C 67/16]
Jahrgang: 2017, Seite: 358 GE 2017, 358 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2017, Seite: 134 WuM 2017, 134
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24159
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung24159
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.