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Landgericht Berlin, Urteil vom 26.05.2011
- 67 S 70/11 -
Vermieter kann Erlaubnis über das Abstellen von Fahrrädern im Hof jederzeit widerrufen
Kinder dürfen ihre Fahrräder nicht länger im Hof abstellen
Wird vom Vermieter die Erlaubnis erteilt, dass Fahrräder im Hof des Grundstücks abgestellt werden dürfen, so kann diese Erlaubnis jederzeit widerrufen werden. Vor allem, wenn eine schriftliche Fixierung der Erlaubnis nicht vorgenommen wurde, kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine derartige Regelung innerhalb des Mietverhältnisses getroffen werden sollte. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Im vorliegenden Fall klagte ein
Auf die erteilte Erlaubnis ist die Regelung eines Leihvertrages anzuwenden, da das Abstellen unentgeltlich gestattet wurde
Das Landgericht Berlin entschied, dass der
Vermieter kann die Erlaubnis jederzeit aus sachlichen Gründen widerrufen
Die Erteilung einer solchen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/st)
- Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 18.11.2010
[Aktenzeichen: 17 C 138/10]
Jahrgang: 2011, Seite: 1087 GE 2011, 1087
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Dokument-Nr. 12332
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