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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abstellmöglichkeit“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2020
- 16 L 1774/20 -

Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf vorläufig weiter auf Gehwegen abgestellt werden

Angebot von Mietfahrrädern im Rahmen des Gemeingebrauchs im Sinne von § 14 Straßen- und Wegegesetz NRW zulässig

Mietfahrräder eines bundesweit tätigen Anbieters dürfen in Düsseldorf jedenfalls vorläufig weiter im öffentlichen Straßenraum – insbesondere auf Gehwegen – abgestellt werden. Das hat das Verwaltungsgerichts Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden und die aufschiebende Wirkung einer entsprechenden Klage gegen die Stadt Düsseldorf angeordnet. Es spreche Überwiegendes dafür, dass das Angebot von Mietfahrrädern im Rahmen des Gemeingebrauchs im Sinne von § 14 Straßen- und Wegegesetz NRW zulässig ist.

Ein solcher Gemeingebrauch liege dann nicht mehr vor, wenn die Straße nicht vorwiegend zum Verkehr genutzt werde. Dies könne im Fall der betroffenen Fahrräder nicht festgestellt werden. Insbesondere würden die angebotenen Fahrräder zur Anmietung und damit zur Teilnahme am Verkehr und nicht etwa vorwiegend als Werbefläche im Straßenraum abgestellt. Dies zeige nicht zuletzt das aufwändige Ortungs- und Vermietungssystem, mit dem die Fahrräder ausgestattet seien. Auch habe die Stadt bislang keine besonderen Flächen ausgewiesen, zur deren ausschließlicher Nutzung die Antragstellerin unter Umständen verpflichtet werden könnte, wie dies etwa... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 22.08.2007
- 46 C 1/07 -

Mietminderung von 5 % bei Wegfall eines als Fahrradstellplatz genutzten Abstellraums unter der Treppe

Mietvertrag umfasst Abstellraum bei Aushändigung des einzigen Schlüssels sowie langjährige Duldung der Nutzung

Überreicht der Vermieter den einzigen Schlüssel zu einem Abstellraum unter der Treppe und duldet er über lange Jahre hinweg die Nutzung des Abstellraums als Fahrradstellplatz durch einen Mieter, so erstreckt sich der Mietvertrag auch auf den Abstellraum. Fällt die Nutzung des Abstellraums später weg, so kann dies eine Mietminderung von 5 % rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1986 erhielten die Mieter einer Wohnung den einzigen Schlüssel zu dem Abstellraum unter der Treppe, die zum ersten Stock führte. Der Abstellraum wurde in der Folgezeit von den Mietern als Fahrradstellplatz verwendet. Aufgrund von Baumaßnahmen im Januar 2006 fiel der Abstellraum jedoch weg. Da als Fahrradstellplatz nunmehr einzig der... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 26.05.2011
- 67 S 70/11 -

Vermieter kann Erlaubnis über das Abstellen von Fahrrädern im Hof jederzeit widerrufen

Kinder dürfen ihre Fahrräder nicht länger im Hof abstellen

Wird vom Vermieter die Erlaubnis erteilt, dass Fahrräder im Hof des Grundstücks abgestellt werden dürfen, so kann diese Erlaubnis jederzeit widerrufen werden. Vor allem, wenn eine schriftliche Fixierung der Erlaubnis nicht vorgenommen wurde, kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine derartige Regelung innerhalb des Mietverhältnisses getroffen werden sollte. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im vorliegenden Fall klagte ein Vermieter gegen eine Mieterin, das Abstellen von Fahrrädern auf dem Hof des Grundstücks zu unterlassen. Kurz nach Beginn des Mietverhältnisses stellte der Vermieter der Mieterin auf deren Bitten einen Kellerraum zur Verfügung, damit diese dort Fahrräder für sich und ihre Kinder abstellen konnte. Nachdem die Mieterin geltend gemacht hatte, dass es für... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom 10.05.2000
- 121 C 128/00 -

Abstellen des Kinderwagens im Hausflur gehört zu mietvertraglichen Rechten

Solange kein Mitbewohner gestört wird, kann das Abstellen des Kinderwagens nicht verboten werden

Jeder Mieter hat das Recht, seinen Kinderwagen im Hausflur abzustellen, solange dieser niemanden an der üblichen Nutzung der gemeinsamen Wohnfläche hindert. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Braunschweig hervor.

Im vorliegenden Fall klagte eine Vermieterin gegen eine Mieterin, die ihre Kinderkarre regelmäßig im Erdgeschoss des Wohnhauses abstellte. Die Klägerin befürchtete, dass sich auch andere Mieter durch den abgestellten Kinderwagen dazu veranlasst sehen könnten, auch ihr Fahrrad an dieser Stelle zu platzieren. Außerdem könne eine eventuelle Zuwegung für die Feuerwehr behindert werden.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lünen, Urteil vom 07.09.2001
- 22 II 264/00 WEG -

Hausordnung darf Schuhe nicht aus Treppenhaus verbannen

Das generelle Verbot des Abstellens von Schuhen im Hausflur überschreitet das Verhältnismäßigkeitsprinzip

Im Hausflur abgestellte Schuhe gefährden nicht grundsätzlich den ordnungsgemäßen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums. Während einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Übernahme eines Verbot hinsichtlich des Abstellens von Schuhen im Hausflur vom Amtsgericht Lünen untersagt wurde, konnten die Regelungen über die Vergabe des Reinigungs- und Winterdienstes an ein externes Unternehmen als auch die Herausgabe des Heizungskellerschlüssels an nur einen der Hausbewohner für sinnvoll und damit wirksam erklärt werden.

Der Antrag im vorliegenden Fall wandte sich gegen eine Reihe von Beschlüssen, die auf der Wohnungseigentümerversammlung gefasst wurden. Die beanstandeten Punkte sollten laut Antragsteller vom Gericht für unwirksam erklärt werden.Das Amtsgericht Lünen folgte dem Antrag teilweise und erklärte unter anderem den Punkt 5.14 der Tagesordnung für unwirksam. Darin habe man... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.07.2001
- 15 W 444/00 -

Zeitlich begrenztes Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur erlaubt

Zur Nachtzeit muss ein Kinderwagen jedoch aus dem Hausflur entfernt und in der eigenen Wohnung oder dem Keller untergebracht werden

Sind keine oder nur begrenzte Möglichkeiten vorhanden, einen Kinderwagen abzustellen, so dürfen Hausflure als vorübergehende Abstellmöglichkeit genutzt werden. An Tagen, an denen der Kinderwagen nicht gebraucht wird oder auch zur Nachtzeit muss er jedoch in der Wohnung oder dem Keller deponiert werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Die Bewohner einer Erdgeschosswohnung fühlten sich durch abgestellte Kinderwagen im Eingangsbereich ihrer Wohnung behindert und forderten, die Hausordnung dahingehend zu ändern, dass das Abstellen im betreffenden Bereich künftig untersagt ist. Der Antrag wurde von den Wohnungseigentümern jedoch mehrheitlich abgelehnt, so dass die Bewohner der Erdgeschosswohnung ein Verbot schließlich... Lesen Sie mehr