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Landgericht Berlin, Beschluss vom 23.06.2020
- 67 T 57/20 -
Verlängerung der Räumungsfrist: Gericht muss Feststellungen zum Bemühen zur Beschaffung von Ersatzwohnraum treffen
Versagung der Fristverlängerung nur bei Möglichkeit der Ersatzwohnraumbeschaffung innerhalb der Frist
Muss ein Gericht über die Verlängerung einer Räumungsfrist entscheiden, so muss es Feststellungen zum Bemühen des Mieters zur Beschaffung von Ersatzwohnraum treffen. Eine Versagung der Fristverlängerung ist nur möglich, wenn festgestellt wurde, dass eine Ersatzwohnraumbeschaffung innerhalb der Frist bei hinreichend intensiver Suche möglich war. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Räumungsprozesses vor dem Amtsgericht Berlin-Spandau wurde der Mieterin eine
Gericht muss Vortrag zu intensiven Bemühungen zur Beschaffung von Ersatzwohnraum berücksichtigen
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieterin. Das Amtsgericht müsse den Vortrag der Mieterin berücksichtigen und erforderlichenfalls nach Durchführung einer Beweisaufnahme
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2020, 930/rb)
- Amtsgericht Berlin-Spandau, Beschluss vom 29.05.2020
[Aktenzeichen: 13 C 241/18]
Jahrgang: 2020, Seite: 930 GE 2020, 930
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Dokument-Nr. 29060
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