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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Räumungsfrist“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 11.01.2024
- 510 C 5216/23 -
Essensreste in Dachrinne entsorgt: Mieter muss Wohnung räumen
Erhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten durch Mieter rechtfertigt Kündigung
Ein Mieter einer Dachgeschosswohnung entsorgte über sein Fenster Essensreste in eine Dachrinne. Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass ein Mieter seine Wohnung räumen muss.
Über sein Wohnungsfenster entsorgte der Mieter u.a. Nudeln, Fleisch, Gewürzgurken und Knochen. Die entsorgten Essensreste landeten in der Dachrinne und verstopften diese. Der Säuregehalt der Essenreste beschädigte die Dachrinne. Die Vermieterin mahnte zunächst ab. Sodann kündigte sie gegenüber dem rechtlichen Betreuer des Mieters fristlos und ordentlich. Zudem installierte der Mieter durch einen mit einem Gitter geschützten Schacht im Bordstein eine Stromleitung für sein Mofa. Die Vermieterin kündigte daraufhin erneut.Das Gericht überzeugte sich vor Ort, dass die Essensreste nur vom Mieter stammen können. Das Dachfenster befindet... Lesen Sie mehr
Landgericht Lübeck, Urteil vom 25.04.2024
- 5 O 197/23 -
Ohne Zahlung droht eine Räumung auch im Pflegeheim
Pflegeheim darf Mietzahlungsrückstände mit Räumungsklage durchsetzen
Kann sich ein Heimbewohner nicht mehr selbst um die Bezahlung des Pflegegeldes kümmern und kümmert sich auch der rechtliche Betreuer nicht darum, droht eine Kündigung. Das Landgericht (LG) Lübeck hat entschieden, dass ein Zimmer im Heim wegen Zahlungsverzuges geräumt werden muss.
Eine ältere Frau steht unter rechtlicher Betreuung und wohnt in einem Pflegeheim. Trotz mehrfacher Mahnungen zahlt sie jahrelang nicht das volle Pflegegeld. Schließlich kündigt das Pflegeheim den Heimvertrag wegen offener Beträge von rund 35.000 €. Vor dem Landgericht Lübeck will das Pflegeheim den Auszug der Frau aus dem Heim erreichen. Die Frau – vertreten durch den Betreuer – hält... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin II, Beschluss vom 17.02.2024
- 67 T 108/23 -
Verlängerung der Räumungsfrist kann nicht mit gerichtsbekannter Anspannung des Wohnungsmarkts begründet werden
Mieter muss ausreichende Bemühung zur Beschaffung von Ersatzwohnraum belegen
Allein mit der Begründung, dass die Anspannung des Wohnungsmarkts gerichtsbekannt sei, kann eine Räumungsfrist nicht gemäß § 721 ZPO verlängert werden. Vielmehr hat der Mieter darzulegen und zu beweisen, dass er sich ausreichend um Ersatzwohnraum bemüht hat. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2023 hatte das Amtsgericht Berlin-Mitte auf Antrag des Mieters die Räumungsfrist verlängert. Begründet hat es dies damit, dass die Anspannung des Wohnungsmarktes gerichtsbekannt sei. Der Vermieter, der bestritten hat, dass sich der Mieter überhaupt um Ersatzwohnraum bemüht habe, legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein.... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hamburg, Urteil vom 03.11.2023
- 311 S 25/23 -
Fristlose Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung: Bei Aufenthalt von vier bis sechs Wochen liegt kein bloßer Besuch vor
Keine Gewährung einer Räumungsfrist bei vorhandener Ersatzunterkunft
Wenn der Mieter für eine vorübergehende Zeit Besuch bei sich aufnimmt, so liegt keine unbefugte Gebrauchsüberlassung vor. Diese Grenze wird aber bei einem Aufenthalt von vier bis sechs Wochen überschritten, so dass in diesem Fall ein Recht zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter besteht. Verfügt der Mieter zudem über eine Ersatzunterkunft, besteht keine Notwendigkeit zur Gewährung einer Räumungsfrist. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da der Mieter einer Wohnung in Hamburg für August und September 2022 diese Dritten zur Nutzung überlassen hatte, wurde ihm fristlos gekündigt. Der Mieter akzeptierte die Kündigung nicht. Er gab an, dass es sich um Besuch von ihm gehandelt habe. Die Vermieterin ließ dies nicht geltend und erhob Räumungsklage.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Beschluss vom 14.11.2022
- 18 C 56/22 -
Verkürzung der Räumungsfrist wegen erheblichem Fehlverhaltens des räumungspflichtigen Mieters
Versuch des Aufbruchs einer Wohnungstür und Bedrohung des Nachbarn
Ist ein Wohnungsmieter zur Räumung verpflichtet, rechtfertigt ein erhebliches Fehlverhalten eine Verkürzung der Räumungsfrist. Ein solches Verhalten liegt etwa vor, wenn der Mieter versucht, eine Wohnungstür aufzubrechen und den Nachbarn bedroht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung in Berlin wurde im September 2022 verpflichtet, seine Wohnung bis Ende Februar 2023 zu räumen. Im Oktober 2022 versuchte der Mieter die Wohnungstür eines Nachbarn mit einem massiven Gegenstand einzuschlagen. Zudem bedrohte er den Mieter. Selbst nach dem Eintreffen der Polizei hörte der Mieter nicht auf zu randalieren... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Beschluss vom 23.06.2020
- 67 T 57/20 -
Verlängerung der Räumungsfrist: Gericht muss Feststellungen zum Bemühen zur Beschaffung von Ersatzwohnraum treffen
Versagung der Fristverlängerung nur bei Möglichkeit der Ersatzwohnraumbeschaffung innerhalb der Frist
Muss ein Gericht über die Verlängerung einer Räumungsfrist entscheiden, so muss es Feststellungen zum Bemühen des Mieters zur Beschaffung von Ersatzwohnraum treffen. Eine Versagung der Fristverlängerung ist nur möglich, wenn festgestellt wurde, dass eine Ersatzwohnraumbeschaffung innerhalb der Frist bei hinreichend intensiver Suche möglich war. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Räumungsprozesses vor dem Amtsgericht Berlin-Spandau wurde der Mieterin eine Räumungsfrist bis zum 31. Juli 2020 gewährt. Die Mieterin beantragte nunmehr die Verlängerung der Frist. Sie gab an, trotz intensiver Bemühungen nicht geschafft zu haben, Ersatzwohnraum zu beschaffen. Sie führte dies auf ihre gesundheitliche Beeinträchtigung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2020
- 43 C 263/18 -
Räumungsfrist von drei Monaten aufgrund pandemiebedingter Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche
Schutz des Vermieters durch Möglichkeit der Nutzungsentschädigung
Aufgrund pandemiebedingter Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche ist den Mietern eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren. Der Vermieter ist ausreichend durch die Möglichkeit der Nutzungsentschädigung gemäß § 546 a BGB geschützt. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf im März 2020 die Mieter einer Wohnung zur Räumung und Herausgabe der Wohnung. Dabei hat das Gericht von sich aus über die Gewährung einer Räumungsfrist entschieden.Das Amtsgericht Düsseldorf entschied, dass den Mietern eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren ist. Es sei zu beachten,... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 26.03.2020
- 67 S 16/20 -
Virus-Pandemie begründet Verlängerung der Räumungsfrist
Erschwerte Bedingungen zur Beschaffung von Ersatzwohnraum
Kommt es aufgrund einer Virus-Pandemie zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wodurch die Beschaffung von Ersatzwohnraum erschwert wird, so ist die Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO zu verlängern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Mieter vom Amtsgericht Berlin-Mitte im Dezember 2019 zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Das Gericht setzte eine Räumungsfrist bis zum 31. März 2020. Aufgrund der durch das Corona-Virus bedingten gesetzlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens hielt der Mieter die Beschaffung von Ersatzwohnraum innerhalb der gesetzten Frist... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 28.05.2019
- 2 C 42/19 -
Wirksame fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters aufgrund Beschmierens der Fassade und des Flurs mit vermieterfeindlichen Parolen
Gericht gewährt wegen angespannten Wohnungsmarkts Räumungsfist von drei Monaten
Beschmiert ein Wohnungsmieter die Fassade und den Hausflur mit vermieterfeindlichen Parolen, so rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist dem Mieter aber eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Zeit von April 2018 bis Januar 2019 tauchten an den Wänden im Hausflur und Treppenhaus, an der Straßenfassade und auf der Klingelplatte eines Wohngebäudes in Berlin Beschmierungen mit vermieterfeindlichen Parolen auf. Die Vermieterin beauftragte daraufhin ein Sicherheitsunternehmen mit der Observierung des Gebäudes. Ein Mitarbeiter... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gronau, Urteil vom 19.11.2018
- 2 C 121/18 -
Körperlicher Angriff auf Hausmeister sowie Bezeichnung als "Arschloch" und "Scheiß Ausländer" rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Keine Abmahnung wegen irreparabler Erschütterung des Vertrauensverhältnisses durch schwerwiegende Pflichtverletzung
Greift ein Wohnungsmieter einen Hausmeister körperlich an und bezeichnet ihn als "Arschloch" und "Scheiß Ausländer", rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB. Eine vorherige Abmahnung ist wegen der schwerwiegenden und das Vertrauensverhältnis irreparabel erschütternden Pflichtverletzung gemäß § 543 Abs. 3 Nr. 2 BGB nicht erforderlich. Dies hat das Amtsgericht Gronau entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Hausmeister war im Mai 2018 zur Mittagszeit auf dem Außengelände einer Wohnanlage mit einem Benzinlaubbläser beschäftigt, wovon sich ein Mieter offenbar gestört fühlte. Er ging zum Hausmeister, schubste ihn und bezeichnete ihn als "Arschloch" und "Scheiß Ausländer". Der Vermieter nahm dieses Verhalten zum Anlass den Mieter fristlos ohne... Lesen Sie mehr
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