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Landgericht Bielefeld, Urteil vom 05.06.2012
- 15 O 49/12 -
Widerrufsrecht gilt auch für Online-Kurse
Ausnahmeregelungen für Verträge im Bereich der Freizeitgestaltung bei Online-Kursen nicht anwendbar
Auch ein Anbieter von Online-Kursen zur Vorbereitung auf einen Sportbootführerschein muss seinen Kunden ein 14tägiges Widerrufsrecht einräumen und sie darüber informieren. Dies entschied das Landgericht Bielefeld und gab damit einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den Betreiber der Internetseite www.sportbootfuehrerschein.de statt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Betreiber der Internetseite www.sportbootfuehrerschein.de Online-Kurse mit einer Laufzeit von 24 Stunden bis zu 6 Monaten angeboten, die Nutzer aber nicht über ihr
Teilnehmerzahl bei Online-Kursen nicht wie bei klassischen Kursangeboten begrenzt
Diese Auffassung ließen die Richter des Landgerichts Bielefeld nicht gelten. Typisches Merkmal für die vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Jahrgang: 2012, Seite: 737 MMR 2012, 737
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Dokument-Nr. 14124
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