Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.02.2013
- I-4 U 135/12 -
Anbieter von Online-Kursen muss Kunden Widerrufsrecht einräumen
Anwendung der Ausnahmeregelung für Verträge im Bereich der Freizeitgestaltung nicht möglich
Ein Anbieter von Online-Kursen zur Vorbereitung auf einen Sportbootführerschein muss seinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumen und sie über dieses auch informieren. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den Betreiber der Internetseite sportbootfuehrerschein.de.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Betreiber Online-Kurse mit einer Laufzeit von 24 Stunden bis zu sechs Monaten angeboten, die Nutzer aber nicht über ihr
Ausnahmeregelung für Verträge im Bereich der Freizeitgestaltung greift nicht
Die Nutzung eines Online-Kurses zur Vorbereitung auf einen Sportbootführerschein stelle zwar eine Freizeitveranstaltung dar, so das Oberlandesgericht Hamm. Aber damit diese Ausnahmeregelung greifen könne, müsse diese Leistung vom Unternehmer zeitlich so eingegrenzt sein, dass ein
Teilnehmerzahl für Kurse war nicht begrenzt
Typisches Merkmal für die vom
Verbraucher können sich nicht vor Vertragsschluss über Inhalt und Qualität des Online-Kurses informieren
Des Weiteren treffe die Ausnahmevorschrift auch deshalb nicht zu, weil Verbraucher sich in der Praxis nicht vor Vertragsschluss über Inhalt und Qualität des Online-Kurses informieren können. Die Kursmaterialien seien erst nach Abschluss des Vertrages abrufbar. Schon deshalb müsse der Verbraucher den Vertrag widerrufen können.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 178 ITRB 2013, 178 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2013, Seite: 499 K&R 2013, 499 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 441 MMR 2013, 441
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15557
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15557
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.