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Landgericht Bochum, Beschluss vom 16.09.2013
- I-5 O 89/13 -
Örtliche Zuständigkeit des Gerichts richtet sich bei Vertrag über Erstellung einer Webseite nach Wohnort bzw. Sitz des Programmierers
Ort des Servers nur erheblich bei Rückabwicklung des Vertrags
Bei einem Rechtsstreit über einen Vertrag über die Erstellung einer Webseite ist das Gericht örtlich zuständig, an dem der Programmierer seinen Wohnort bzw. Sitz hat. Auf den Ort des Servers kommt es nur bei Streitigkeiten über die Rückabwicklung des Vertrags an. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand im Zusammenhang mit einem Vertrag zur
Zuständigkeit des Landgerichts Hannover
Nach Auffassung des Landgerichts Bochum sei das Landgericht Hannover zuständig gewesen. Es verwies daher den Rechtsstreit an dieses Landgericht.
Wohnort des Programmierers maßgeblich
Da Schwerpunkt des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2014
Quelle: Landgericht Bochum, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 110 MMR 2014, 110
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Dokument-Nr. 19327
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