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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aufbau“ veröffentlicht wurden

Landgericht Bochum, Beschluss vom 16.09.2013
- I-5 O 89/13 -

Örtliche Zuständigkeit des Gerichts richtet sich bei Vertrag über Erstellung einer Webseite nach Wohnort bzw. Sitz des Programmierers

Ort des Servers nur erheblich bei Rückabwicklung des Vertrags

Bei einem Rechtsstreit über einen Vertrag über die Erstellung einer Webseite ist das Gericht örtlich zuständig, an dem der Programmierer seinen Wohnort bzw. Sitz hat. Auf den Ort des Servers kommt es nur bei Streitigkeiten über die Rückabwicklung des Vertrags an. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bochum hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand im Zusammenhang mit einem Vertrag zur Erstellung eines Online-Shops Streit darüber, welcher Gerichtsstand zu wählen ist. Während die eine Seite auf den Ort des Servers abstellte, der im Landgerichtsbezirk Bochum lag, stellte die andere Seite auf den Wohnort des Programmierers ab, welcher im Landgerichtsbezirk Hannover lag.Nach Auffassung des Landgerichts Bochum sei das Landgericht Hannover zuständig gewesen. Es verwies daher den Rechtsstreit an dieses Landgericht.Da Schwerpunkt des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags der Aufbau und die... Lesen Sie mehr

Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 03.04.2012
- 2 HK O 14/12 -

Geschäftsmäßiger Internetauftritt begründet Impressumspflicht

Unvollständiger Aufbau der Webseite unerheblich

Wird über eine im Aufbau befindliche Internetseite zu wirtschaftlichen Zwecken ein Anzeigemagazin angeboten, so begründet dies die allgemeine Informationspflicht aus § 5 TMG (Impressumspflicht). Dies hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin von der Beklagten es zu unterlassen, auf ihrer Webseite die nach § 5 TMG, § 5 RStV erforderlichen Pflichtangaben nicht zu machen. Die Klägerin und die Beklagte waren Herausgeber eines Anzeigemagazins. Das Magazin der Beklagten wurde auf ihrer Internetseite zur Einsicht und zum Download bereitgehalten. Der Internetauftritt enthielt nicht... Lesen Sie mehr