Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Bonn, Urteil vom 14.02.2012
- 11 O 60/11 -
Fundstellenangaben bei Printwerbung müssen leicht und eindeutig lesbar sein
Grundsätzlich ist Schriftgröße 6 erforderlich
Wird im Rahmen der Printwerbung mit Testurteilen geworben, so müssen die Testurteile mit Fundstellen belegt werden. Die Quellenangabe muss dabei leicht und eindeutig lesbar sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beanstandete ein Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben das Achten auf die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs gehörte, die Werbung eines Unternehmens. Das Unternehmen bewarb in einem Prospekt eines seiner Produkte mit Testurteilen. Die Urteile wurden unter Angabe der Quellen zitiert. Der Verein behauptete jedoch, die
Anspruch auf Unterlassung bestand nicht
Das Landgericht Bonn entschied gegen den Verein. Dieser habe keinen Anspruch auf Unterlassung (§ 8 UWG) gehabt. Denn eine
Wesentliche Informationen wurden nicht vorenthalten
Aus Sicht der Richter seien den Verbrauchern keine wesentlichen Informationen, die für die Entscheidungsfähigkeit oder zur Beurteilung des beworbenen Produkts relevant gewesen wären, vorenthalten worden. Denn die Fundstellen der in dem
Geringe Schriftgröße begründete keine Unlauterkeit
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Werbung mit Testsiegel "Bestes Möbelhaus" unzulässig
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 26.06.2012
[Aktenzeichen: 6 U 34/11]) - Werbeprospekt ohne Angaben zur Identität des werbenden Unternehmens ist als unlautere irreführende Werbung anzusehen
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13.10.2011
[Aktenzeichen: I-4 W 84/11])
Jahrgang: 2012, Seite: 318 MMR 2012, 318
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15714
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15714
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.