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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Testurteile“ veröffentlicht wurden
Landgericht Bonn, Urteil vom 14.02.2012
- 11 O 60/11 -
Fundstellenangaben bei Printwerbung müssen leicht und eindeutig lesbar sein
Grundsätzlich ist Schriftgröße 6 erforderlich
Wird im Rahmen der Printwerbung mit Testurteilen geworben, so müssen die Testurteile mit Fundstellen belegt werden. Die Quellenangabe muss dabei leicht und eindeutig lesbar sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beanstandete ein Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben das Achten auf die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs gehörte, die Werbung eines Unternehmens. Das Unternehmen bewarb in einem Prospekt eines seiner Produkte mit Testurteilen. Die Urteile wurden unter Angabe der Quellen zitiert. Der Verein behauptete jedoch, die Fundstellenangabe sei aufgrund ihrer Druckgröße nicht leicht und eindeutig lesbar gewesen. Er war der Meinung, es habe ein Wettbewerbsverstoß wegen unlauterer Werbung vorgelegen. Er klagte daher auf Unterlassung.Das Landgericht Bonn entschied gegen den Verein. Dieser... Lesen Sie mehr
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