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Landgericht Braunschweig, Urteil vom 11.11.2009
- 9 O 1286/09 -
Bezeichnung "Himalaya-Salz" für Salz aus pakistanischer "Salt-Range" irreführend
Im Internet recherchierbarer wahrer Herkunftsort für Produktbenennung nicht ausreichend
Die Bezeichnung "Himalaya-Salz" für Salz aus der in Pakistan gelegenen "Salt-Range" zu verwenden, ist nicht zulässig. Bei Nutzung dieser Bezeichnung besteht die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher. Dies hat das Landgericht Braunschweig entschieden und damit dem Antrag eines Vereins zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs stattgegeben,
Die beklagte Firma aus Norddeutschland verkauft über das
Irreführung des Verbrauchers naheliegend
Ohne Erfolg hat sich die Beklagte im Prozess darauf berufen, dass "Himalaya-Salz" eine gebräuchliche Handelsbezeichnung sei und der Verbraucher im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2009
Quelle: ra-online, LG Braunschweig
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Dokument-Nr. 8991
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