Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Coburg, Urteil vom 07.08.2012
- 23 O 386/11 -
Käufer eines Pferdes kann Kauf bei unerkannter Krankheit des Tieres innerhalb von sechs Monaten rückabwickeln
LG Coburg zum Gewährleistungsanspruch beim Pferdekauf
Leidet ein Pferd bereits beim Verkauf unerkannt an einer Krankheit, deren Symptome sich innerhalb von sechs Monaten zeigen, kann der Käufer den Kauf rückabwickeln. Schadenersatz erhält er aber nur, wenn den Verkäufer ein Verschulden trifft. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls kaufte im Oktober 2010 vom Beklagten ein
Kläger verlangt Kaufpreis vom Verkäufer des Pferdes erstattet
Der Kläger gab an, dass das
Verkäufer verneint Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt des Verkaufs des Pferdes
Der Beklagte verteidigte sich damit, dass er nur gelegentlich
Das Landgericht Coburg gab der Klage überwiegend statt. Der Käufer durfte das
Pferd war aller Wahrscheinlichkeit nach zum Zeitpunkt des Verkaufes bereits erkrankt
Das Gericht stellte mit Hilfe eines Tierarztes als Sachverständigen fest, dass das
Kein Anspruch auf Schadensersatz, da Verkäufer Mangel nicht zu vertreten hat
Schadenersatz, vor allem für die tierärztlichen Behandlungen und die Unterbringung des Pferdes, wurde dem Käufer jedoch nicht zugesprochen. Dazu hätte der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2012
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
- BGH: Käufer hat Recht auf Kaufpreisminderung bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch den Verkäufer
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.01.2008
[Aktenzeichen: VIII ZR 210/06]) - Zur Frage, wann der Erwerber eines Reitpferdes vom Kauf zurücktreten kann
(Amtsgericht Lichtenfels, Urteil vom 10.01.2007
[Aktenzeichen: 1 C 638/05])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14467
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14467
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.