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Landgericht Dortmund, Beschluss vom 08.07.2011
- 1 S 198/11 -
LG Dortmund: Mieter muss vor Unterzeichnung des Mietvertrages auf seine Entlassung aus Sicherungsverwahrung hinweisen
Vermieter darf Mietvertrag anfechten und Mieter zur Räumung der Wohnung verpflichten
Die Anfechtung eines Mietvertrages durch den Vermieter ist wirksam und der Mieter zur Räumung der Wohnung verpflichtet, wenn der Mieter den Vermieter nicht darüber aufklärt, dass er aus der Sicherungsverwahrung aufgrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) entlassen worden ist. Dies entschied das Landgericht Dortmund
In dem der Verhandlung zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger und
Entlassung aus Sicherungsverwahrung erfolgte nicht aufgrund einer Resozialisierung, sondern unter Anordnung massiver begleitender Auflagen
Das Landgericht Dortmund - wie auch das Amtsgericht Dortmund - haben diesen Gesichtspunkt als aufklärungspflichtig angesehen. Zwar sei - so das Landgericht - ein Mietinteressent grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Vorstrafen oder ein gegen ihn anhängiges Ermittlungsverfahren zu offenbaren. Etwas anderes müsse allerdings dann gelten, wenn im vorliegenden Fall der Beklagte aus der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2011
Quelle: Landgericht Dortmund/ra-online
- Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 25.02.2011
- Nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die zulässige Höchstdauer hinaus nicht zulässig
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 17.12.2009
[Aktenzeichen: 19359/04]) - EGMR bekräftigt Rechtsprechung zu Unzulässigkeit der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung
(Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 13.01.2011
[Aktenzeichen: 17792/07, 20008/07, 27360/04 und 42225/07]) - Bei falschen Angaben des Mieters über seine finanziellen Verhältnisse kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten
(Amtsgericht Leer, Urteil vom 14.10.2008
[Aktenzeichen: 70 C 1237/08])
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Dokument-Nr. 11952
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