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Landgericht Dresden, Beschluss vom 22.08.2014
- 3 O 2040/14 EV -
"NP ... Neee!"-Plakate: Landgericht Dresden weist Unterlassungsantrag der SPD gegen die NPD ab
Plakate sind nach Auffassung der NPD keine genehmigungsfreie Wahlwerbung
Das Landgericht Dresden hat einen Antrag des SPD Landesverbandes abgewiesen, mit dem dem NPD Landesverband durch einstweilige Verfügung verboten werden sollte, weitere Plakate mit der Aufschrift "NP ... Neee!" abzuhängen oder dazu aufzurufen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die
LG sieht keine Wiederholungsgefahr
Dies war für das Landgericht Dresden Anlass, keine Wiederholungsgefahr mehr zu sehen. Nachdem der zivilrechtliche Unterlassungsantrag aber nur darauf gerichtet sein kann, zukünftige Verstöße abzuwehren, war er damit nicht mehr begründet.
Das Landgericht hat dabei ausdrücklich erklärt, dass hiermit keine Billigung des vorangegangenen eigenmächtigen Handelns der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2014
Quelle: Landgericht Dresden/ra-online
- NPD darf ohne den Nachweis einer Haftpflichtversicherung keine Wahlplakate aufstellen
(Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 16.09.2013
[Aktenzeichen: 7 L 919/13.WI]) - Beleidigungsverurteilung: NPD-Wahlplakat mit Konterfei des CDU- Integrationsbeauftragten und dem Slogan "echte" und "falscher Thüringer" unzulässig
(Thüringer Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 30.06.2011
[Aktenzeichen: 1 Ss 25/11])
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Dokument-Nr. 18753
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