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Landgericht Essen, Urteil vom 10.10.2002
10 S 186/02 -

Reisemangel: Kieselstrand ist kein grober Sandstrand

10 % Minderung

Wenn der Reiseprospekt einen groben Sandstrand verspricht, muss es grundsätzlich auch einen Sandstrand geben. Besteht der Strand aber nur aus groben Kieselsteinen liegt ein Reisemangel vor. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.

Im vorliegenden Fall versprach der Reiseprospekt einen "groben Sandstrand". Doch tatsächlich fand der Urlauber nur einen Kieselstrand vor. Das Landgericht Essen hielt eine Reisepreisminderung von 10 % für angemessen.

Mängelanzeige vor Ort nicht notwendig bei offenkundigem Mangel

Der Reisende brauche den Mangel nicht einmal vor Ort zu rügen. Eine Mängelanzeige könne ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn die Mängel dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn bereits bekannt waren, weil es sich z.B. um offenkundige Mängel handele, führte das Gericht aus.

Kieselsteine sind kein Sand

Als derartiger offenkundiger Mangel sei der Kieselstrand zu bewerten. Ausweislich der Beschreibung im Reiseprospekt des Reiseveranstalters war die Qualität des Strandes mit "grober Sandstrand" angegeben worden. Wenn auch auf Grund einer solchen Beschreibung der Reisende keinen feinen Sandstrand erwarten dürfe, so müsse aber dennoch nicht damit gerechnet werden, dass an Stelle von Sand nur, wie der Reisende behauptet, grobe Kieselsteine vorhanden sind.

10 % Minderung

Der damit anzunehmende Reisemangel rechtfertige, da nach der Katalogbeschreibung gewisse Abstriche an der Strandqualität zu machen waren, aber keine über 10 % hinaus gehende Minderung des Reisepreises, führte das Gericht aus.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2010
Quelle: ra-online, LG Essen (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2003, Seite: 24
RRa 2003, 24

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10169 Dokument-Nr. 10169

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