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Amtsgericht Aschaffenburg, Urteil vom 19.12.1996
- 13 C 3517/95 -
Einheimische am Strand sind kein Reisemangel
Im Urlaub ist mit Einheimischen am Strand zu rechnen
Urlauber dürfen nicht erwarten, dass sie an einem Strand allein sind. Daher stellt es keinen Reisemangel dar, wenn ein Urlauber den Strand mit Einheimischen teilen muss. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Aschaffenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Mann, der mit seiner Frau einen Urlaub auf Mauritius gebucht hatte. Den Urlaub konnte das Ehepaar nicht so Recht genießen, weil es am
Gericht sieht keine Reisemängel
Das Gericht wies die Klage aber ab. Es konnte keine
Reisebeschreibung verspricht keinen Strand zur Alleinbenutzung
Weshalb der Kläger aus dieser Beschreibung den Schluss gezogen habe, er sei am
Offenes Restaurant bedingt Fliegen
Auch die Fliegen am
Ungenießbares Essen
Einen Mangel konnte das Gericht auch hier nicht erkennen. Es sei bekannt, dass sehr viele Personen bei Reisen in fremde Länder mit den dargereichten Mahlzeiten ihre Probleme hätten. Nicht jeder vertrage einheimische Kost mit anderen Rezepten und Zutaten. Hierzu habe wohl auch die Frau des Klägers gezählt. Dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.08.2009
Quelle: ra-online, Amtsgericht Aschaffenburg (vt/pt)
Jahrgang: 1997, Seite: 147 RRa 1997, 147 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2001, Seite: 233 RRa 2001, 233
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Dokument-Nr. 8285
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