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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.06.2021
- 2-13 S 35/20 -
Unwirksame Klausel eines Verwaltervertrags über pauschale jährliche Erhöhung der Vergütung um 4 % bei Wohnungseigentümergemeinschaft mit Verbrauchern
Unangemessene Benachteiligung der Wohnungseigentümer
Regelt eine Klausel in einem Verwaltervertrag die pauschale jährliche Erhöhung der Vergütung um 4 %, so ist diese Klausel unwirksam, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft auch aus Verbrauchern besteht. Es liegt in diesem Fall eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher im Sinne von § 307 BGB vor. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Frankfurt a.M. im Jahr 2021 als Berufungsinstanz über die Wirksamkeit einer
Unzulässige pauschale jährliche Erhöhung der Vergütung
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2021, 527/rb)
- Amtsgericht Langen, Urteil vom 29.01.2020
[Aktenzeichen: 58 C 151/19]
Jahrgang: 2021, Seite: 527 WuM 2021, 527
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Dokument-Nr. 30933
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