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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.2019
- 2-24 O 25/18 -
Zu spätes Erscheinen am Gate nicht nachweisbar: Reisende haben Anspruch auf Ausgleichsleistungen wegen Nichtbeförderung
Luftfahrtunternehmen trägt Beweislast für zu spätes Erscheinen von Reisenden am Gate
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Reisenden, denen der Flug wegen eines angeblichen, jedoch nicht nachgewiesenen zu späten Erscheinens am Gate verweigert wurde, Anspruch auf Erstattung ihrer Flugkosten für den versäumten Flug zusteht.
Im zugrunde liegenden Streitfall buchten die Reisenden bei dem beklagten
LG bejaht Anspruch auf Erstattung der Flugkosten
Das Landgericht Frankfurt am Main sprach den Reisenden einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2019
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm/kg)
- Kein Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung aufgrund einer durch den Reiseveranstalter veranlassten Flugstornierung
(Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 20.01.2017
[Aktenzeichen: 3 C 923/16 (37)]) - Verweigerung der Beförderung bei verspätetem Erscheinen am Gate aufgrund Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle zulässig
(Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 15.06.2015
[Aktenzeichen: 3 C 958/15 (42)])
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Dokument-Nr. 27652
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