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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.04.2022
- 2-24 S 119/21 -
Club ohne Strandzugang, Pool, Wellness, Tennis oder Bistro in der Pandemie stellen Reisemangel dar
Einschränkungen aufgrund der Pandemie sind nicht dem sog. allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zuzuordnen
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Schließungen und Einschränkungen im Club der Beklagten Reisemängel darstellen und zur Minderung berechtigen. Die Einschränkungen aufgrund der Pandemie seien nicht dem sog. allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zuzuordnen, sondern sie beträfen das unmittelbare Leistungssoll des Reiseveranstalters.
Der Kläger buchte für seine Ehefrau und sich Anfang März 2020 eine Reise in einen Club der Beklagten nach Fuerteventura inklusive Flug zu einem Preis von insgesamt 3.600 Euro. Das Ehepaar trat die Reise an. Wegen der
Gutscheine statt Reisepreiserstattung
Der Kläger hat aufgrund von Reisemängeln eine
Schließungen und Einschränkungen berechtigten zur Minderung in geltend gemachter Höhe
Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Klageforderung überwiegend bejaht: Die Schließungen und
Keine Minderung für Rückflug in der Economy-Class
Mangels Abhilfemöglichkeiten sei es auch unerheblich, ob der Kläger neben dem Baulärm auch alle coronabedingten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2022
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32117
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