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Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.11.2014
- 312 O17/14 -
Preisänderungsklausel der Gaslieferverträge von Vattenfall unwirksam
Landgericht Hamburg erklärt Vertragsklauseln für unlauter und rechtswidrig
Die von Vattenfall in Gaslieferverträgen verwendete Preisänderungsklausel ist unwirksam. Dies entschied das Landgericht Hamburg.
Gegenstand des zugrunde liegenden Streits waren die von Vattenfall verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Sonderverträgen mit Gaskunden. In der darin enthaltenen Preisänderungsklausel wurde auf die für Grundversorgungverträge geltende Verordnung (GasGVV) Bezug genommen, ohne die Kriterien für Preisänderungen zu nennen.
Kunden sind nicht zur Zahlung der Preiserhöhungen verpflichtet
Das Landgericht Hamburg sah die Klausel als unlauter und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2014
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online
- BGH zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in Sonderkundenverträgen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 31.07.2013
[Aktenzeichen: VIII ZR 162/09]) - LG Hamburg: Preisanpassungsklauseln in Erdgaslieferungsverträgen von E.ON-Hanse unwirksam
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.02.2011
[Aktenzeichen: 320 S 129/10 und 320 S 82/10])
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Dokument-Nr. 19114
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