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Landgericht Hamburg, Urteil vom 05.02.2013
- 632 KLs 6/12 -
"Sexy Cora"-Fall: Bewährungsstrafe für Anästhesistin nach Tod während einer Schönheitsoperation
Angeklagte zeigte aufrichtige Reue und gab nach dem Ereignis ihre Berufstätigkeit auf
Das Landgericht Hamburg hat eine Anästhesistin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt, die Vollstreckung der Strafe wurde zu Bewährung ausgesetzt.
In dem zugrunde liegenden Fall hat die
Fehler bei Reanimationsversuchen möglicherweise Grund für Todesfolge
Durch die fehlerhafte
Angeklagte zeigt sich reumütig
Bei der Strafzumessung fiel zugunsten der Angeklagten ins Gewicht, dass sie nicht vorbestraft war, den Tatvorwurf im Wesentlichen einräumte und aufrichtige Reue zeigte. Zudem leidet die Angeklagte psychisch so stark an den Folgen der Tat, dass sie nicht mehr als
Kein Berufsverbot, da nicht mit weiteren berufsbezogenen Straftaten zu rechnen ist
Ein Berufsverbot hat die Kammer nicht verhängt. Sie sah keine Anhaltspunkte dafür, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2013
Quelle: Landgericht Hamburg/ra-online
- Tod nach Mandeloperation – Klagen gegen Ärzte erfolglos
(Landgericht Oldenburg, sonstiges
[Aktenzeichen: 2 O 3/09 (Beschluss vom 22.09.2010), 2 O 1471/09 (Urteil vom 01.12.2010)]) - Fahrlässige Tötung - Bewährungsstrafe für Schönheitschirurgen nach Tod einer Patientin bei Fettabsaugung
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 30.03.2007
[Aktenzeichen: 82 Ss 17/07])
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Dokument-Nr. 15201
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