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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hirnschädigung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 05.11.2021
- 5 U 119/13 -
Haftung einer Hebamme für Geburtsschäden wegen unterlassener Vorlagenkontrolle bei Blutungen der Schwangeren
Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 € wegen Hirnschädigung
Unterlässt eine Hebamme die Vorlagenkontrolle, obwohl ihr bekannt ist, dass bei der Schwangeren Blutungen vorliegen, so liegt ein grober Behandlungsfehler vor. Erleidet das Kind dadurch einen Hirnschaden, kann dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 € nach sich ziehen. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In Oktober 2007 wurde in Mecklenburg-Vorpommern ein Kind durch einen Notkaiserschnitt geboren. Aufgrund einer Plazentaablösung kam es bei der Schwangeren zuvor zu Blutungen und einer Sauerstoffunterversorgung beim Kind. Das Kind erlitt aufgrund dessen einen Hirnschaden und klagte daher unter anderem gegen die Hebamme, welche die Mutter des Kindes vor dessen Geburt betreut hatte, auf Zahlung von Schmerzensgeld. Der Hebamme wurde vorgeworfen auf die ihr bekannte Blutung der Mutter des Kindes zu spät reagiert zu haben. Sie hätte viel früher die diensthabende Gynäkologin hinzuziehen müssen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 04.11.2020
- 14 U 81/20 -
Schmerzensgeld von 30.000 EUR nach Verkehrsunfall mit Todesfolge
Schmerzensgeldanspruch geht auf Erben des Verstorbenen über
Wer bei einem Verkehrsunfall eine schwere Kopfverletzung erleidet, mehrere Tage nach dem Unfall noch ansprechbar ist, dann jedoch wegen Hirninfarkten ein Schwerstpflegefall wird und sich nicht mehr verständigen kann und schließlich nach etwa viereinhalb Monaten verstirbt, kann ein Schmerzensgeld von 30.000 EUR zustehen. Der Schmerzensgeldanspruch geht auf die Erben des Verstorbenen über. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einem Verkehrsunfall im Jahr 2015 erlitt eine Frau eine schwere Kopfverletzung. Nachdem sie zunächst noch für rund 12 Tage bei Bewusstsein und ansprechbar war, erlitt sie nachfolgend Hirninfarkte. Die Unfallgeschädigte wurde aufgrund dessen zu einem schweren Pflegefall. Ihr war es nicht mehr möglich sich zu verständigen. Nach etwa viereinhalb... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.04.2019
- III ZR 35/18 -
Zusammenbruch im Sportunterricht: Lehrer haben Pflicht zur rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Durchführung erforderlicher und zumutbarer Erste-Hilfe-Maßnahmen
Haftung für Amtspflichtverletzungen von Lehrkräften darf nicht nur bei grober Fahrlässigkeit und damit nur in Ausnahmefällen eintreten
Der Bundesgerichtshof hatte über Amtshaftungsansprüche eines (ehemaligen) Schülers wegen behauptet unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen durch das Lehrpersonal des Landes Hessen anlässlich eines im Sportunterricht erlittenen Zusammenbruchs zu entscheiden. Der Bundesgerichtshof hob das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf und wies die Sache an das Berufungsgericht zurück. Der Bundesgerichtshof verwies in seiner Entscheidung aber darauf, dass den Sportlehrern die Amtspflicht obliege, erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise durchzuführen. Eine Haftung für Amtspflichtverletzungen von Lehrkräften dürfe nicht nur bei grober Fahrlässigkeit und damit nur in Ausnahmefällen eintreten.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 18 Jahre alte Kläger war Schüler der Jahrgangsstufe 13 und nahm im Januar 2013 am Sportunterricht teil. Etwa fünf Minuten nach Beginn des Aufwärmtrainings hörte er auf zu laufen, stellte sich an die Seitenwand der Sporthalle, rutschte dort in eine Sitzposition und reagierte auf Ansprache nicht mehr. Um 15.27 Uhr ging der... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.01.2018
- 1 U 7/17 -
Vornahme von erforderlicher und zumutbarer Erster Hilfe gehört zur Amtspflicht der Lehrer
Lehrer müssen Schüler im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Schäden bewahren
Lehrer müssen im Rahmen ihrer Amtspflicht ihre anvertrauten Schüler im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Schäden bewahren. Dazu gehört auch die Vornahme erforderlicher und zumutbarer Erste Hilfe. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall brach ein Schüler während des Sportunterrichts aus unbekannten Gründen zusammen. Die zwei anwesenden Lehrer benachrichtigten zwar umgehend den Rettungswagen, jedoch konnte dies nicht verhindern, dass der Schüler aufgrund mangelnder Sauerstoffversorgung einen irreversiblen Hirnschaden erlitt. Der Schüler machte dafür die Lehrer verantwortlich, da diese... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.11.2017
- L 13 SB 71/17 -
Hirnschädigung kann zum Erhalt des Merkzeichens "Blind" im Schwerbehindertenausweis berechtigen
Beeinträchtigung des Sehorgans nicht alleinige Voraussetzung für Eintragung des Merkzeichens
Eine Beeinträchtigung des Sehorgans ist nicht Voraussetzung für die Eintragung des Merkzeichens "Bl" im Schwerbehindertenausweis. Auch eine Hirnschädigung kann beispielsweise einen Anspruch auf Erhalt des Merkzeichens begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein 10-jähriges Mädchen aus dem Landkreis Leer, das wegen einer Stoffwechselstörung schwerst hirngeschädigt ist und täglich epileptische Krampfanfälle erleidet. Der Kinderarzt hatte bestätigt, dass das Mädchen nicht auf optische Reize reagiere und die Augen überwiegend geschlossen halte oder nur kleine Sehschlitze öffne. Sofern sie die Augen aufreiße,... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.04.2017
- 26 U 88/16 -
Kind hat nach ärztlichen Behandlungsfehlern bei der Geburtshilfe Anspruch auf 250.000 Euro Schmerzensgeld
Verspätet durchgeführte Sectio aufgrund mehrerer Behandlungsfehler führt bei Säugling zu schweren hypoxischen Hirnschäden
Einem Kind kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro zuzusprechen sein, nachdem es nach einer - aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler - verspätet durchgeführten Sectio mit schweren hypoxischen Hirnschäden geboren wurde und deswegen dauerhaft unter schweren Entwicklungsstörungen zu leiden hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit weitgehend das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Paderborn.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der heute neun Jahre alte Kläger aus dem Kreis Höxter wurde im Oktober 2007 im beklagten Krankenhaus in Paderborn unter geburtshilflicher Betreuung zweier mitverklagter Ärzte geboren. Nach einem mehrstündigen Aufenthalt im Kreißsaal, in dem die Kindesmutter und das ungeborene Kind u.a. zeitweise durch eine Cardiotocographie (CTG) überwacht... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 26.02.2009
- 5 U 1212/07 -
Geburtsschaden: Hirngeschädigtes Kind sowie Mutter erhalten Schmerzensgeld wegen zu spät eingeleiteten Notkaiserschnitts
Entwicklungsrückstand mit schwerer geistiger und körperlicher Behinderung kann Schmerzensgeld von 350.000 EUR rechtfertigen
Erleidet ein Kind bei der Geburt aufgrund eines verspätet eingeleiteten Kaiserschnitts eine Hirnschädigung, mit der Folge eines Entwicklungsrückstandes mit schwerer geistiger und körperlicher Behinderung beim Kind, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 350.000 EUR. Zudem steht der Mutter ebenfalls ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 500 EUR zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2001 wurde eine 39-jährige Frau gegen 23 Uhr mit Wehen in ein Krankenhaus eingeliefert. Nachdem es zu Verzögerungen bei der Geburt des Kindes kam, setzte der behandelnde Arzt um 1.52 Uhr eine Saugglocke an. Diese riss jedoch um 1.58 Uhr ab. Der Arzt unternahm sofort einen weiteren Versuch mit der Saugglocke, der aber ebenfalls erfolglos... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 26.11.2002
- 3 U 23/02 -
Schwerbehindertes Kind hat Anspruch auf Schmerzensgeld von 250.000 Euro aufgrund ärztlichen Behandlungsfehlers bei Geburt
Fehlerhafte Behandlung führte zur Hirnschädigung durch Sauerstoffmangel
Erleidet ein Kind bei der Geburt eine Hirnschädigung aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers, so kann ihm ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 EUR zustehen, wenn die Hirnschädigung eine andauernde Schwerstbehinderung zur Folge hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erlitt ein Kind bei seiner Geburt im Januar 1997 eine Hirnschädigung aufgrund Sauerstoffmangels. Dies führte zu einer erheblichen Beeinträchtigung der geistlichen Entwicklung und einer lebenslangen Pflegebedürftigkeit. Die Mutter des Kindes warf unter anderem dem Chefarzt der Klinik einen schwerwiegenden Behandlungsfehler vor. Das Kind klagte aufgrund... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 05.02.2013
- 632 KLs 6/12 -
"Sexy Cora"-Fall: Bewährungsstrafe für Anästhesistin nach Tod während einer Schönheitsoperation
Angeklagte zeigte aufrichtige Reue und gab nach dem Ereignis ihre Berufstätigkeit auf
Das Landgericht Hamburg hat eine Anästhesistin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt, die Vollstreckung der Strafe wurde zu Bewährung ausgesetzt.
In dem zugrunde liegenden Fall hat die Anästhesistin nach Auffassung der Kammer fahrlässig den Tod der Patientin - der Erotikdarstellerin "Sexy Cora" - verursacht, da sie im Rahmen einer Schönheitsoperation nicht für eine ausreichende Beatmung der Patientin gesorgt habe. Die mangelhafte Sauerstoffzufuhr habe die Ärztin nicht rechtzeitig bemerkt, da das akustische Alarmsignal des Überwachungsgerätes... Lesen Sie mehr
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