Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Hannover, Urteil vom 25.08.2015
- 18 O 91/15 -
Bar-Rabatt auf Einkaufspreis für Almased-Produkt für Apotheken verstößt gegen Kartellrecht
Hersteller dürfen von Vertriebspartnern nicht Einhaltung von Mindestverkaufspreisen oder Preisuntergrenzen verlangen
Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass ein von der Firma Almased eingeräumter 30 %-iger Bar-Rabatt auf den Einkaufspreis des Abnehmprodukts "Almased Vitalkost" für Apotheken kartellrechtswidrig ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Hersteller des Abnehmprodukts "Almased Vitalkost" hatte in einem "einmaligen Aktionsangebot" den das Produkt vertreibenden Apotheken einen 30 % Bar-Rabatt auf den Einkaufspreis angeboten. Um diesen
Wettbewerbszentrale rügt Kartellverstoß
Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Preis-Aktion als kartellrechtswidrig. Ein Unternehmen darf einem anderen Unternehmen keine Vorteile versprechen, um es zu einem kartellrechtswidrigen Verhalten zu veranlassen (§ 21 Abs. 2 GWB). Hersteller dürfen zwar unverbindliche Preisempfehlungen aussprechen, jedoch von ihren Vertriebspartnern (Händler und auch Apotheker) nicht die Einhaltung von Mindestverkaufspreisen oder Preisuntergrenzen verlangen. Die Festlegung solcher Preisuntergrenzen stellt einen Kartellverstoß dar (§ 1 GWB).
LG verurteilt Almased zur Unterlassung
Das Landgericht Hannover folgte der Auffassung der Wettbewerbszentrale und verurteilte Almased zur Unterlassung. Es wies insbesondere den Einwand von Almased zurück, bei dem Produkt sei eine besondere Beratungsintensität geboten und die zusätzliche Kundenberatung durch die anbietenden Apotheken rechtfertige eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2015
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21642
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21642
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.