wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2024
11 S 53/22 -

Dach über angebaute Sonder­eigentums­einheit gehört zum Gemein­schafts­eigentum

Konstruktive Bestandteile eines Gebäudes können nicht sonder­eigentums­fähig sein

Das Dach einer Anbaus gehört auch dann zum Gemein­schafts­eigentum, wenn sämtliche Räume des Anbaus derselben Sonder­eigentums­einheit gehören. Konstruktive Bestandteile eines Gebäudes, wie etwa das Dach, können nicht sonder­eigentums­fähig sein. Dies hat das Landgericht Karlsruhe entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Miteigentümer einer Wohneigentümergemeinschaft im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Pforzheim gegen mehrere auf einer Versammlung getroffenen Beschlüsse. Einer der Beschlüsse betraf die Sanierung des Dachs eines Anbaus. Der Anbau beherbergte eine Gaststättenküche und gehörte zum Sondereigentum des Klägers. Die Sanierung wurde mehrheitlich abgelehnt. Es wurde davon ausgegangen, dass das Dach zum Sondereigentum des Klägers gehöre. Das Amtsgericht ging davon aus, dass das Dach zum Gemeinschaftseigentum gehöre. Dagegen richtete sich die Berufung der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft.

Unwirksamkeit des Beschlusses über die Nichtvornahme der Dachsanierung

Das Landgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten des Klägers. Der Beschluss über die Nichtvornahme der Dachsanierung sei unwirksam. Die Sanierung sei dringend erforderlich und stelle somit eine notwendige Instandsetzungsmaßnahme dar. Es entspreche nicht ordnungsgemäßer Verwaltung gemäß § 18 Abs. 2 WEG, wenn notwendige Instandsetzungen eines Teils des Gemeinschaftseigentums unterlassen werden.

Dach gehört zum Gemeinschaftseigentum

Bei dem Dach handele es sich nicht um Sondereigentum, so das Landgericht. Die konstruktiven Bestandteile eines Gebäudes, wie etwa das Dach, seien nicht sondereigentumsfähig. Dies gelte selbst dann, wenn alle Räume des Gebäudes dem Sondereigentum eines Eigentümers unterliegen. Auch sei unerheblich, ob er Anbau bei Errichtung des Objekts vorhanden war oder erst später gebaut wurde. Das Dach könne aber dann sondereigentumsfähig sein, wenn auch die mit dem Gegenstand des Sondereigentums verbundene Grundstücksfläche im Sondereigentum steht.

Entgegenstehende Teilungserklärung unerheblich

Für unerheblich hielt das Landgericht zudem, dass die Teilungserklärung das Dach als Sondereigentum ausweist. Denn eine Regelung, die Gebäudeteile oder Grundstücksflächen zum Inhalt des Sondereigentums erklärt, obgleich diese nicht sondereigentumsfähig sind, sei nichtig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2024
Quelle: Landgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Pforzheim, Urteil vom 11.04.2022
    [Aktenzeichen: 12 C 1944/21]
Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2024, Seite: 701
GE 2024, 701

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34353 Dokument-Nr. 34353

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34353

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?