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Landgericht Kassel, Urteil vom 07.10.2010
- 1 S 67/10 -
Unzulässige Schönheitsreparaturen: Ansprüche gegen Vermieter verjähren innerhalb von sechs Monaten
Kurze Verjährungsfrist findet auch auf Bereicherungsansprüche wegen rechtsgrundlos durchgeführter Renovierungsarbeiten Anwendung
Stellt ein Mieter nach seinem Auszug aus der Mietwohnung fest, dass der Vermieter aufgrund einer unzulässigen Mietvertragsklausel ungerechtfertigte Schönheitsreparaturen verlangt hat, muss der Mieter seinen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen innerhalb von sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses geltend machen, da die Ansprüche ansonsten verjähren. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kassel hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein
Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb von sechs Monaten
Das Amtsgericht Kassel gab dem
Anwendung einer relativ kurzen Verjährungsfrist gemäß § 548 Abs. 2 BGB gerechtfertigt
Auch die Berufung des Mieters vor dem Landgericht Kassel blieb erfolglos. Die Richter des Landgerichts erklärten die Forderungen des Mieters ebenfalls für verjährt und hielten die Anwendung des § 548 Abs. 2 BGB mit einer relativ kurzen Verjährungsfrist für gerechtfertigt. Sinn und Zweck sei es, dass die wechselseitigen Ansprüche der Mietvertragsparteien, die vom Zustand der Mietsache zur Zeit der Rückgabe abhängen, nach Beendigung des Mietverhältnisses möglichst rasch abgewickelt werden sollen. Die sichere Feststellungen zur Anspruchshöhe werde aber mit dem Zeitablauf immer schwieriger, da der vor der Übergabe bestehende und der bei der Übergabe geschaffene Zustand der Mietsache immer schlechter zu ermitteln sei. Daher sei nach Auffassung der Richter eine kurze Verjährungsfrist auch auf Bereicherungsansprüche wegen rechtsgrundlos durchgeführter Renovierungsarbeiten anzuwenden.
Unklarheiten sind in überschaubarer Zeit nach Beendigung des Mietverhältnis abschließend zu geregeln
Der Argumentation des Mieters, dass auf Grund einer unwirksamen Renovierungsklausel die geleisteten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2011
Quelle: ra-online (ac)
- Amtsgericht Kassel, Urteil vom 22.01.2010
[Aktenzeichen: 450 C 216/08]
- Schönheitsreparaturen: Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei ungeschuldet durchgeführter Endrenovierung
(Landgericht Wuppertal, Urteil vom 23.08.2007
[Aktenzeichen: 9 S 478/06]) - OVG Nordrhein-Westfalen trifft Grundsatzurteil: PC mit Internetzugang ist rundfunkgebührenpflichtig
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.05.2009
[Aktenzeichen: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09])
Jahrgang: 2010, Seite: 517 IMR 2010, 517 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2010, Seite: 352 MietRB 2010, 352 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2010, Seite: 3666 NJW 2010, 3666 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2010, Seite: 860 NZM 2010, 860 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2010, Seite: 681 WuM 2010, 681 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 218 ZMR 2011, 218
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Dokument-Nr. 10829
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