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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.05.2009
- 8 A 2690/08 und 8 A 732/09 -
OVG Nordrhein-Westfalen trifft Grundsatzurteil: PC mit Internetzugang ist rundfunkgebührenpflichtig
Entscheidend ist die Nutzungsmöglichkeit, nicht die tatsächliche Nutzung
Für einen PC mit Internetzugang, der im privaten Bereich bereitgehalten wird, müssen Rundfunkgebühren entrichtet werden, wenn ansonsten kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.
Die Kläger, zwei Studenten, hatten gegenüber dem beklagten WDR jeweils angegeben, in ihrer Wohnung über einen internetfähigen
PC ist "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" und somit rundfunkgebührenpflichtig
Die Berufung des WDR hatte beim Oberverwaltungsgericht Erfolg. Der Senat hat die Klagen der beiden Studenten abgewiesen. Er führte aus, dass nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2009
Quelle: ra-online, OVG Nordrhein-Westfalen
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.05.2009
[Aktenzeichen: 7 B 08.2922]) - Rechtsanwalt muss Rundfunkgebühr für Internet-PC zahlen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2009
[Aktenzeichen: 7 A 10959/08.OVG])
- VG Berlin: Keine Rundfunkgebühr für internetfähige Computer in Büroräumen bei ausschließlich dienstlicher Verwendung
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17.12.2008
[Aktenzeichen: VG 27 A 245.08]) - Keine GEZ-Gebühren für gewerbliche Nutzung eines Internet-PC
(Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 19.11.2008
[Aktenzeichen: 5 E 243/08.WI])
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Dokument-Nr. 7910
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