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Landgericht Kassel, Beschluss vom 16.02.2022
- 1 T 427/21 -
Fehlende Angabe der geleisteten Vorauszahlungen führt nicht zur formellen Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung kann materiell unrichtig sein
Werden in einer Betriebskostenabrechnung nicht die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen angegeben, führt dies nicht zu formellen Unwirksamkeit der Abrechnung. Sie kann aber materiell unrichtig sein. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Hessen über die formelle Wirksamkeit einer
Keine formelle Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung
Das Landgericht Kassel entschied, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2022
Quelle: Landgericht Kassel, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Fritzlar, Beschluss vom 02.07.2021
[Aktenzeichen: 8 C 268/21 (12)]
Jahrgang: 2022, Seite: 335 WuM 2022, 335
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Dokument-Nr. 31978
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