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Dienstag, 3. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vorschusszahlungen für Betriebskosten“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Köln, Urteil vom 11.12.2023
- 203 C 73/23 -

Anpassung der Betriebs­kosten­vorauszahlung ist pro Abrechnung nur einmal möglich

Nachträgliche Anpassung ausnahmsweise bei veränderten Umständen möglich

Die Anpassung der Betriebs­kosten­vorauszahlung gemäß § 560 Abs. 4 BGB kann pro Abrechnung nur einmal erfolgen. Ausnahmsweise kommt eine nachträgliche Anpassung gestützt auf § 313 BGB in Betracht, wenn sich die Umstände verändern und diese zum Zeitpunkt der vorherigen Anpassung noch unbekannt waren. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in Köln rechnete die Vermieterin im April 2022 über die Heiz- und Betriebskosten ab. Zugleich erhöhte sie die Vorauszahlungen, die ab Juni 2022 gezahlt werden sollten. Im November 2022 erhöhte die Vermieterin nochmals die Heizkostenvorauszahlungen und begründete dies mit den gestiegenen Energiepreisen infolge des Ukrainekrieges. Die Mieterin war mit der erneuten Erhöhung nicht einverstanden, so dass der Fall vor Gericht kam.Das Amtsgericht Köln entschied zu Gunsten der Mieterin. Die erneute Erhöhung der Vorauszahlungen sei unwirksam.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 24.01.2023
- 4 U 141/22 -

Vereinbarung über Verschiebung der Fälligkeit für Miete und Betriebs­kosten­voraus­zahlungen bedarf der Schriftform

Zahlungsmodalitäten sind wesentlicher Vertragsbestandteil

Eine Vereinbarung über die Verschiebung der Fälligkeit der Miete und der Betriebs­kosten­voraus­zahlungen bedarf der Schriftform. Denn bei den Zahlungsmodalitäten handelt es sich um wesentliche Vertrags­bestand­teile. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Gewerberaummietvertrags seit dem Jahr 2021 vor dem Landgericht Hamburg unter anderem über die Wirksamkeit der Verschiebung der Fälligkeit der Miete und der Betriebskostenvorauszahlungen. Im Jahr 2014 hatte die Mieterin mit der Rechtsvorgängerin der jetzigen Eigentümerin mündlich vereinbart, dass die Fälligkeit der Mietzahlung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 27.06.2022
- 49 C 13/22 -

Erhöhung der Betriebs­kosten­voraus­zahlungen nicht mit etwaig zu erwartenden Kostensteigerungen begründbar

Erhöhung kann mit Ergebnis der Betriebs­kosten­abrechnung begründet werden

Eine Erhöhung der Betriebs­kosten­voraus­zahlungen kann nicht mit einer etwaig zu erwartenden Kostensteigerung begründet werden. Vielmehr kommt es gemäß § 560 Abs. 4 BGB allein auf das Ergebnis der Betriebs­kosten­abrechnung an. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Hamburg über die Zulässigkeit einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen um ca. 45 €. Die Vermieterin hatte die Erhöhung mit einer nicht näher spezifizierten zu erwartenden Kostensteigerung begründet.Das Amtsgericht Hamburg entschied... Lesen Sie mehr

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Landgericht Kassel, Beschluss vom 16.02.2022
- 1 T 427/21 -

Fehlende Angabe der geleisteten Vorauszahlungen führt nicht zur formellen Unwirksamkeit der Betriebs­kosten­abrechnung

Neben­kosten­abrechnung kann materiell unrichtig sein

Werden in einer Betriebs­kosten­abrechnung nicht die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen angegeben, führt dies nicht zu formellen Unwirksamkeit der Abrechnung. Sie kann aber materiell unrichtig sein. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Hessen über die formelle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung. Der Mieter hielt die Abrechnung für formell unwirksam, da die von ihm geleisteten Vorauszahlungen nicht angegeben wurden. Nachdem das Amtsgericht Fritzlar über den Fall entschieden hatte, musste das Landgericht Kassel... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.10.2021
- VIII ZR 150/20 -

BGH: Verweigerte Belegeinsicht begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Betriebskosten

Mieter kann Zahlung laufender Betriebskosten zurückhalten

Verweigert der Vermieter zu Unrecht die Belegeinsicht, begründet dies keinen Anspruch des Mieters auf Rückzahlung bereits geleisteter Betriebskosten. Eine verweigerte Belegeinsicht rechtfertigt aber den Zurückbehalt laufender Betriebs­kosten­voraus­zahlungen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhob der Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung im Jahr 2017 vor dem Amtsgericht München gegen seine Vermieterin Klage auf Rückzahlung geleisteter Nachzahlungen. Der Mieter begründete seinen Anspruch damit, dass ihm die Einsicht in die Belege zur Betriebskostenabrechnung verweigert wurde. Während das Amtsgericht der Klage stattgab, wies sie das Landgericht... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Beschluss vom 29.10.2018
- 65 T 106/18 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen vom Vermieter bewusst zu niedrig angesetzten Betriebs­kosten­voraus­zahlungen

Tatsächlich anfallende Nebenkosten stellen keinen Schaden dar

Einem Wohnungsmieter steht kein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn der Vermieter als Lockmittel die Betriebs­kosten­voraus­zahlungen bewusst niedrig ansetzt. Denn die tatsächlich angefallenen Nebenkosten stellen keinen Schaden dar. Etwas anderes kann aber gelten, wenn der Mieter zuvor darauf hingewiesen hat, keine höheren als die vereinbarten Betriebskosten zahlen zu können. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer 41 qm großen Wohnung in Berlin sollte für die Mietdauer von nur zwei Monaten (November und Dezember 2016) eine Nachzahlung auf die Betriebskosten in Höhe von 214 Euro leisten. Als monatliche Vorauszahlungen wurde zu Mietbeginn ein Betrag von 170 Euro monatlich vereinbart. Ein Mitarbeiter der Hausverwaltung gab an, dass die... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.10.2016
- 3 AZR 439/15 -

Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente stellen keine unzulässige Benachteiligung wegen Behinderung dar

BAG verneint Verstoß gegen Allgemeines Gleich­behandlungs­gesetz

Sieht eine Versorgungsordnung bei der Inanspruchnahme der Betriebsrente vor Erreichen der üblichen, "festen Altersgrenze" Abschläge vor, liegt darin keine unerlaubte Benachteiligung wegen einer Behinderung. Dies entschied das Bundes­arbeits­gericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Er bezieht seit der Vollendung seines 60. Lebensjahres eine gesetzliche Altersrente für Schwerbehinderte und eine Betriebsrente. In der Vergangenheit war bei der Beklagten der ungekürzte Bezug der Betriebsrente möglich, wenn der Arbeitnehmer eine Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 02.10.2015
- 65 S 184/15 -

Fehlende Abrechnung von Betriebskosten: Nach Eigentümerwechsel kann Mieter trotz Weiterbestehens des Mietvertrags Rückzahlung geleisteter Vorschüsse verlangen

Zurück­behaltungs­recht aufgrund Eigentümerwechsel wirkungslos

Erstellt der Vermieter nicht fristgerecht eine Betriebs­kosten­abrechnung, so kann der Mieter auch dann die Rückzahlung geleisteter Vorschüsse verlangen, wenn es zu einem Eigentümerwechsel gekommen ist. In diesem Fall bleibt der Mietvertrag zwar weiter bestehen, jedoch ist das Zurück­behaltungs­recht an den Vorschüssen wirkungslos, da der neue Vermieter für vergangene Abrechnungs­zeit­räume nicht zuständig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erstellte der Vermieter einer Wohnung nicht rechtzeitig die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011. Die Mieter verlangten aufgrund dessen die Rückzahlung der geleisteten Vorschüsse in Höhe von 1.200 Euro. Da der Vermieter sich weigerte, erhoben die Mieter Klage.... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 29.01.2008
- 65 S 176/07 -

Vermieter hat durch Post verursachten verspäteten Zugang einer Betriebs­kosten­abrechnung zu vertreten

Fristgerechter Zugang einer Neben­kosten­abrechnung setzt Erreichen der Abrechnung im Empfangsbereich des Mieters voraus

Der fristgerechte Zugang einer Neben­kosten­abrechnung setzt voraus, dass sie in den Empfangsbereich des Mieters gelangt ist. Kommt die Abrechnung verspätet bei dem Mieter an und ist dies auf die Post zurückzuführen, so hat der Vermieter dafür einzustehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielten die Mieter einer Wohnung nach Mietvertragsende die Heizkostenabrechnung 2003/2004 verspätet. Die Mieter machten daher das von ihnen selbst errechnete Guthaben in Höhe von etwa 310 Euro gegenüber ihrer Vermieterin geltend. Diese war damit jedoch nicht einverstanden. Sie führte an, dass die Verspätung durch die Post verursacht worden sei. Sie habe... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 08.05.2013
- 9 S 278/12 -

Anrechnung der Mietminderung auf Betriebs­kosten­voraus­zahlung: Jährliche Betriebs­kosten­abrechnung muss Mietminderung ebenfalls berücksichtigen

Berechnung etwaiger Nachforderungen durch Gegenüberstellung der tatsächlichen Zahlungen und geschuldeter Gesamtmiete

Wird eine Mietminderung auch auf die Betriebs­kosten­voraus­zahlung angerechnet, so muss die jährliche Betriebs­kosten­abrechnung die Mietminderung ebenfalls berücksichtigen. Die Berechnung etwaiger Nachforderungen kann am einfachsten durch eine Gegenüberstellung der tatsächlich geleisteten Zahlungen (Nettomiete + Betriebs­kosten­voraus­zahlungen) und der geschuldeten Gesamtmiete (Nettomiete + abgerechnete Betriebskosten - Mietminderung) erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte der Vermieter einer Wohnung die Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung. Die Mieter wiederum meinten, ein solcher Anspruch stehe ihm nicht zu, da der Nachzahlung ein entsprechender Betrag aus einer Mietminderung gegenüberstehe. Ihrer Meinung nach, müsse die jährliche Betriebskostenabrechnung die Mietminderung berücksichtigen. Der Fall... Lesen Sie mehr