wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Kiel, Beschluss vom 24.01.2023
3 T 371/22 -

Kurzzeitiges polizeiliches Festhalten im Rahmen eines Platzverweises stellt keine Freiheitsentziehung dar

Kein Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

Ein kurzzeitiges polizeiliches Festhalten im Rahmen eines Platzverweises stellt keine Freiheitsentziehung gemäß § 428 Abs. 2 FamFG dar. Ein Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahmen besteht daher nicht. Dies hat das Landgericht Kiel entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2021 wurde in Kiel gegen einen Mann ein Platzverweis ausgesprochen. In diesem Zusammenhang wurde die Identität des Betroffenen festgestellt. Zudem kam es zu einer Durchsuchung und Androhung einer Ingewahrsamnahme. Der Betroffene gab an, während des Vorgangs von zwei Polizeibeamten festgehalten worden zu sein. Seine beiden Arme seien soweit verdreht worden, das jeweils das Handgelenk auf dem Schulterblatt gelegen habe und er am Armen/Handgelenken derart leicht angehoben worden sei, dass er sich nicht mehr habe bewegen können. Der Betroffene hielt dies für eine unzulässige Freiheitsentziehung und beantragte die Feststellung der Rechtswidrigkeit. Das Amtsgericht Kiel hielt den Antrag bereits für unzulässig. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Betroffenen.

Unzulässigkeit des Antrags wegen fehlender Freiheitsentziehung

Das Landgericht Kiel bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Antrag des Betroffenen nach § 428 Abs. 2 FamFG sei unzulässig, da es bereits am Vorliegen einer Freiheitsentziehung fehle. Bei der Maßnahme der Polizei habe es sich zwar um einen körperlich intensiven Eingriff gehandelt. Dies mache aus einer mit einer polizeilichen Maßnahme verbundenen kurzzeitigen Freiheitsbeschränkung jedoch keine Freiheitsentziehung. Zweck des § 428 Abs. 2 FamFG sei nicht, jegliche Polizeimaßnahme, die auch die Fortbewegungsfreiheit tangiert, einer zivilgerichtlichen Vorabkontrolle oder einer nachträglichen zivilgerichtlichen Prüfung auf Rechtmäßigkeit zu unterziehen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2023
Quelle: Landgericht Kiel, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Kiel, Beschluss vom 03.11.2022
    [Aktenzeichen: 43 Gs 5598/22]
Aktuelle Urteile aus dem Polizeirecht | Ordnungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32727 Dokument-Nr. 32727

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32727

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?