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Landgericht Köln, Urteil vom 19.01.2016
- 1 S 117/16 -
Mietvertragliche Pflicht zur "in Ordnung"-Haltung des Rasens gibt Mieter sehr breiten Ermessensspielraum bei der Rasenpflege
Vorliegen einer unklaren Regelung
Regelt ein Mietvertrag, dass der Rasen vom Mieter "in Ordnung" zu halten ist, so liegt eine unklare Regelung vor, die dem Mieter bei der Rasenpflege einen sehr breiten Ermessensspielraum einräumt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin gegen die Mieter einer Wohnung auf Zahlung von
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen mangelnder Rasenpflege
Das Landgericht Köln entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2020
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2020, 182/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 182 WuM 2020, 182
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Dokument-Nr. 28582
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