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Landgericht Köln, Urteil vom 21.10.2010
- 1 S 119/09 -
Vermieter kann Mieter Gartengestaltung nicht vorschreiben
Nur bei offensichtlicher Verwahrlosung der Gartenanlage darf Vermieter einschreiten
Ein Vermieter, der im Mietvertrag regelt, dass sich der Mieter um die Gartenpflege kümmern muss, kann dem Mieter dabei nicht die eigentliche Gestaltung des Gartens vorschreiben. Nur bei einer offensichtlichen Verwahrlosung der Gartenanlage darf der Vermieter einschreiten. Ein sonstiges Direktionsrecht steht dem Vermieter nicht zu. Dies entschied das Landgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall war im Mietvertrag festgelegt, dass die
Vermieter kann Verwahrlosung des Gartens nicht ausreichend belegen
Die Klage des Vermieters blieb jedoch sowohl vor dem Amtsgericht Brühl als auch vor dem Landgericht Köln erfolglos. Gemäß des Mietvertrages habe der
Vermieter steht kein Direktionsrecht hinsichtlich der Gartengestaltung zu
Auch wenn der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2011
Quelle: ra-online (ac)
- Amtsgericht Brühl, Urteil vom 10.03.2009
[Aktenzeichen: 21 C 505/08]
- Zum Umfang der mietvertraglichen Verpflichtung zur Gartenpflege
(Landgericht Siegen, Urteil vom 13.09.1990
[Aktenzeichen: 3 S 211/90]) - Mietvertragliche Pflicht zur "in Ordnung"-Haltung des Rasens gibt Mieter sehr breiten Ermessensspielraum bei der Rasenpflege
(Landgericht Köln, Urteil vom 19.01.2016
[Aktenzeichen: 1 S 117/16]) - Mieter einer Eigentumswohnung nur zu Gartenpflege für optisch durch Steinmauer abgegrenzten Garten verpflichtet
(Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 25.05.2022
[Aktenzeichen: 17 C 3483/21])
Jahrgang: 2011, Seite: 999 GE 2011, 999 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 54 IMR 2011, 54
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Dokument-Nr. 11573
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