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Landgericht Köln, Urteil vom 08.11.2012
- 1 S 7/12 -
Mitgliedschaft des Untermieters in Genossenschaft nicht Voraussetzung für Untervermieterlaubnis
Mitgliedschaft des Hauptmieters maßgeblich
Die Zustimmung zur Untervermieterlaubnis kann nicht von der Mitgliedschaft des Untermieters in der Genossenschaft abhängig gemacht werden. Vielmehr kommt es allein auf die Mitgliedschaft des Hauptmieters an. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte die Mieterin einer Genossenschaftswohnung in Köln die
Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung
Das Landgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Vermieterin zurück. Der Mieterin habe gemäß § 553 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Berechtigtes Interesse an finanzieller Entlastung
Nach Ansicht des Landgerichts habe die Entlastung bei den Kosten der doppelten Haushaltsführung ein berechtigtes Interesse der Mieterin an der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2016
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/WuM 2016, 661/rb)
- Amtsgericht Köln, Urteil vom 24.11.2011
[Aktenzeichen: 210 C 422/10]
- Verletzung der polizeilichen Meldepflicht durch Untermieter rechtfertigt Versagung der Untermieterlaubnis
(Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 29.08.2016
[Aktenzeichen: 7 C 161/15]) - Vermieter muss bei Verschlechterung der Vermögenslage eines Mieters einer Untervermietung zustimmen
(Amtsgericht München, Urteil vom 15.10.2013
[Aktenzeichen: 422 C 13968/13])
Jahrgang: 2016, Seite: 661 WuM 2016, 661
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Dokument-Nr. 23535
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