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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Untervermietung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 13.10.2021
- 417 C 7060/21 -

Fortgesetzte unerlaubte Untervermietung an Touristen und Mitbewohner führt zu fristloser Kündigung

Bewusstes Hinwegsetzen über den Willen und das Interesse der Vermieterseite berechtigt zu fristloser Kündigung

Das Amtsgericht München verurteilte am 13.10.2021 einen Münchner Mieter dazu, seine Wohnung zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Der Beklagte war seit 2009 Mieter einer Dreizimmerwohnung in München-Pasing. Die monatliche Miete betrug 800 €. Im Vertrag war unter Anderem geregelt: "Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung der Mieträume oder Teilen davon an Dritte darf nur mit Einwilligung des Vermieters erfolgen." Noch im Jahr 2009 genehmigte der Vermieter die teilweise Untervermietung an eine Mitbewohnerin zur Gründung einer Wohngemeinschaft. Im Frühjahr 2020 stellte die Klägerin fest, dass die Wohnung bzw. Teile davon über verschiedene Internetplattformen für EUR 45,00 pro Person und Nacht Touristen angeboten wurden. Einer solchen gewerblichen Nutzung hatte die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 02.03.2021
- 7 L 185/21.WI -

Stundenweises Untervermieten eines Badbetriebes nicht durch Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungs­verordnung untersagt

Vermietung an Einzelpersonen oder Angehörige eines Hausstandes stellt keine Einrichtung mit Publikumsverkehr dar

Die Antragstellerin ist Betreiberin einer Schwimmschule in einem 33 qm großen Schwimmbad. Sie erarbeitete ein Konzept, welches die stundenweise Untervermietung des Schwimmbades an Einzelpersonen oder einen Haushalt vorsieht. In einem Eilverfahren begehrte die Feststellung, dass ihr Geschäftsmodell der Untervermietung nicht der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungs­verordnung) vom 26.11.2020 in der Fassung der am 14.02.2021 in Kraft tretenden Änderungen durch Art. 3 Nr. 5 und 6b der 27. Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 11.02.2021 (im Folgen-den: CoKoBeV) unterliegt

Die Antragstellerin ist Betreiberin einer Schwimmschule in einem 33 qm großen Schwimmbad. Sie erarbeitete ein Konzept, welches die stundenweise Untervermietung des Schwimmbades an Einzelpersonen oder einen Haushalt vorsieht. In einem Eilverfahren begehrte sie die Feststellung, dass ihr Geschäftsmodell der Untervermietung nicht der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und... Lesen Sie mehr