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Landgericht Köln, Urteil vom 14.10.2015
- 84 O 149/14 -
Wettbewerbswidrige Übernahme der ASIN bei Amazon bei fehlender Identität des angebotenen Produkts
Vorliegen einer Täuschung über betriebliche Herkunft der Ware
Das Anbieten eines Produkts bei Amazon durch Übernahme einer ASIN ist wettbewerbswidrig, wenn die Produkte nicht vom selben Unternehmen stammen und somit nicht identisch sind. In diesem Fall liegt gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Online-Händlerin bot unter der Bezeichnung "G" über
Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten
Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe nach § 9 UWG ein Anspruch auf
Täuschung über betriebliche Herkunft der Ware
Durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2017
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 165 GRUR-RR 2016, 165 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 617 NJW-RR 2016, 617
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Dokument-Nr. 24348
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