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Landgericht Lüneburg, Urteil vom 23.03.2017
- 7 O 15/17 -
Apotheker verstößt mit Gewährung von Wertgutscheinen nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften
Wertgutschein ist nicht anders zu bewerten als andere geringwertige Zugaben wie Papiertaschentücher oder Hustenbonbons.
Das Landgericht Lübeck hat entschieden, dass ein Apotheker mit einer Gewährung von Wertgutscheinen in Höhe von 0,50 Euro nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstößt.
Im zugrunde liegenden Rechtsstreit gewährte die
Kunden werden durch Wertgutscheine nicht zur Auswahl bestimmter Arzneimittel unsachlich beeinflusst
Das Landgericht Lüneburg wies den Antrag ab. Die Gewährung der Wertgutscheine verstoße laut Gericht nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Denn Kunden werden hierdurch nicht unsachlich beeinflusst, bestimmte Arzneimittel auszuwählen, weil der Wertgutschein nicht nur beim Kauf einzelner Produkte, sondern bei jedem Erwerb verschreibungspflichtiger Medikamente gewährt wird. Zudem wird die Entscheidung des Verbrauchers, welche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2017
Quelle: Landgericht Lüneburg/ra-online
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Dokument-Nr. 24035
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