Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Marburg, Beschluss vom 16.09.2010
- 5 S 17/10 -
Streit um Zwerghund – Tochter einer Hundebesitzerin darf Tier nicht eigenmächtig an neuen Besitzer geben
Tochter hatte keine Verfügungsbefugnis über den Hund
Eine Tochter kann einen Hund, den sie gemeinsam mit ihrer Mutter gekauft hat, nicht eigenmächtig an einen neuen Besitzer herausgeben, wenn sie selbst nicht als Eigentümerin des Tieres im Kaufvertrag vermerkt wurde. Dies entschied das Landgericht Marburg und beendete damit den in den Medien bereits mehrfach dargestellten Rechtsstreit um den Zwerghund "Gigi". Gigi ist an seine Eigentümerin herauszugeben.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte am 11. April 2006 den am 17. Januar 2006 geborenen
Amtsgerichts Siegen verurteilt getrennt lebenden Ehemann zur Bekanntgabe des Aufenthaltsortes des Hundes
Am 4. August 2006 holte sie wiederum den
Amtsgericht Marburg verurteilt neue Besitzerin des Hundes zur Herausgabe des Tieres
Mit Klage beim Amtsgericht Marburg strebte die Klägerin die
Tochter wurde beim Erwerb des Hundes keine Eigentümerin
In der Entscheidung des Landgerichts, mit der das Urteil des Amtsgerichts bestätigt wurde, wird darauf abgestellt, dass Gigi im Eigentum der Klägerin steht. Er sei von ihr bei der Züchterin in der Slowakei erworben worden. Das Amtsgericht habe nach umfangreicher Beweisaufnahme unter Würdigung des schriftlich geschlossenen Kaufvertrages sowie Vernehmung der beteiligten Personen festgestellt, dass der Erwerb des Hundes alleine durch die Muter erfolgte und die Tochter keine Eigentümerin wurde.
Tochter war nicht zur Weitergabe des Hundes berechtigt
Deshalb konnte die Tochter nicht berechtigt den
Bei Tieren ist zunächst auf eigentumsrechtliche Lage und nicht auf nahe Beziehung eines Tieres zu einer Person abzustellen
Soweit in dem Verfahren Gesichtspunkte des Tierschutzes von dem Rechtsanwalt der Beklagten vorgebracht wurden, hat das Gericht darauf abgestellt, dass die Berücksichtigung des Tierschutzes in Artikel 20 a des Grundgesetzes bei der Anwendung rechtlicher Bestimmungen als Auslegungshilfe heranzuziehen ist. Das Gericht weist daraufhin, dass der Gesetzgeber in § 90 a BGB eine Sondervorschrift für Tiere geschaffen habe. Die für Sachen geltenden Vorschriften seien entsprechend anwendbar. Das Landgericht hat daher den Einwand der Beklagten abgewiesen. Die Beklagte begehrte, dass ein tierpsychologisches Gutachten eingeholt werden sollte, das bestätigen sollte, dass sie eine intensivere Beziehung zu dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2010
Quelle: Landgericht Marburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10274
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10274
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.