wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Osnabrück, Beschluss vom 18.04.2023
18 Qs 13/23 -

AG Lingen muss über den Erlass eines Strafbefehls wegen der Bedrohung eines Regionalpolitikers neu entscheiden

"Ich hoffe, sie werden alle brennen" ist nicht metaphorisch gemeint

Das Landgericht Osnabrück hat den Beschluss des Amtsgerichts Lingen (Ems), mit dem der Erlass eines Strafbefehls wegen der Drohung gegenüber einem Regionalpolitiker abgelehnt worden war, aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Immer häufiger werden Politikerinnen und Politiker auch im direkten Gespräch verbal attackiert. So auch ein Regionalpolitiker aus dem Emsland, dem gegenüber der Anrufer am Ende eines Telefonats, in dem er sich zunächst über die aktuelle politische Lage beschwert haben soll, geäußert haben soll "Ich hoffe, wir kriegen einen richtig heißen Herbst, und Sie werden alle brennen". Die Staatsanwaltschaft Osnabrück beantragte daraufhin den Erlass eines Strafbefehls wegen Bedrohung mit einer Sanktion von 60 Tagessätzen zu je EUR 20,00.

AG: Wort „brennen“ bloß metaphorisch gemeint

Das Amtsgericht Lingen (Ems) lehnte den Erlass eines Strafbefehls mit der Begründung ab, das ein hinreichender Tatverdacht einer Straftat sei nicht gegeben. Das Wort "Brennen" sei metaphorisch zu verstehen. Gemeint sei, dass die Politik mit Druck zu rechnen habe. Im Übrigen habe der Anrufer kein zukünftiges Übel in Aussicht gestellt, auf dessen Eintritt er Einfluss habe oder zu haben vorgebe. Der Erlass des Strafbefehls wurde demnach aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Gegen die Ablehnung legte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde ein, über die nun das Landgericht entschieden hat.

LG: Äußerung ist ernstzunehmende Bedrohung

Das LG hat die Rechtsauffassung des AG Lingen (Ems) nicht geteilt. Zur Begründung hat das LG ausgeführt, dass der Erlass eines Strafbefehls unter anderem nur dann nicht in Betracht komme, wenn aufgrund der Ermittlungen von vornherein feststehe, dass der überwiegend wahrscheinliche Tatvorgang nicht strafbar sei. Das Amtsgericht habe zu Unrecht der streitigen Äußerung den Charakter einer objektiv ernstzunehmenden Bedrohung abgesprochen. Die in Aussicht gestellte Handlung brauche der Täter nicht wirklich planen und dazu auch nicht in der Lage sein. Ausreichend sei, wenn nach seiner Vorstellung bei dem Bedrohten, und zwar aus Sicht eines objektiven Betrachters, der Eindruck der Ernstlichkeit vermittelt werde. Die von dem Angeschuldigten getätigte Äußerung vermittele nicht nur dessen Unzufriedenheit mit der Politik, sondern sanktioniere diese mit seiner Erwartung, dass die politisch Handelnden persönlich von Unzufriedenen zur Verantwortung gezogen werden.

„Sie werden alle brennen“ keine Metapher

Nach Auffassung der Kammer habe insbesondere die Drohung "Sie werden alle brennen" aus Sicht eines objektiven Betrachters nicht nur metaphorischen Charakter, sondern lasse in nicht unerheblichem Maße erwarten, dass von dem Angeschuldigten zumindest unterstützte Brandanschläge auf politische Einrichtungen oder Mandatsträger die Quittung für eine aus Sicht des Angeschuldigten verfehlte Politik sein sollen. Insbesondere unter Berücksichtigung der zahlreichen Bedrohungen von Politikerinnen und Politikern in den letzten Monaten würden die Gesamtumstände durchaus den Eindruck der Ernstlichkeit der Äußerung vermitteln, so das LG.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2023
Quelle: Landgericht Osnabrück, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bedrohung | Drohungen | Drohung | metaphorische Äußerung | Politiker | Strafbefehl

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32831 Dokument-Nr. 32831

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32831

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?