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Landgericht Regensburg, Urteil vom 19.11.2015
- 4 O 1318/11 (1) -
Schmerzensgeld von 400.000 Euro aufgrund durch Behandlungsfehler verursachte Querschnittslähmung ab 5. Brustwirbelkörper
Durch Narkotisierung unmöglich gemachte Kontrolle einer vorhersehbaren Nervverletzung stellt einfachen Befunderhebungsfehler dar
Einer Patientin kann ein Schmerzensgeld von 400.000 Euro zu stehen, wenn es aufgrund eines Behandlungsfehlers während einer Operation zu einer Querschnittslähmung ab dem 5. Brustwirbelkörper kommt. Wird durch die Narkotisierung eine vorhersehbare Kontrolle einer nicht ausschließbaren Nervverletzung unmöglich gemacht, liegt ein einfacher Befunderhebungsfehler vor. Dies hat das Landgericht Regensburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2009 kam es während einer
Anspruch auf Schmerzensgeld
Das Landgericht Regensburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro zu. Es sei zu berücksichtigen gewesen, dass die Klägerin voraussehbar bis zu ihrem Lebensende an einen Rollstuhl gefesselt und auf fremde Hilfe angewiesen sei. Sie werde nicht in der Lage sein, selbständig ihre Notdurft zu verrichten. Der Mastdarm und die Blase lassen sich nicht kontrollieren. Die Klägerin leide unter Depressionen und ihre berufliche und private Zukunft sei ungewiss. Zudem bestehe eine erhöhte Infektanfälligkeit.
Vorliegen eines einfachen Befunderhebungsfehlers
Nach Auffassung des Landgerichts liege ein einfacher
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2017
Quelle: Landgericht Regensburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 1056 VersR 2016, 1056
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Dokument-Nr. 24891
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