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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.11.2016
- 26 U 111/15 -
Querschnittslähmung nach HWS-Operation: Unzureichende Befunde und fehlerhafte Operationsmethode begründen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 400.000 Euro
Medizinisches Sachverständigengutachten belegt grob fehlerhafte Behandlung
Erleidet eine Patientin nach einer grob behandlungsfehlerhaften Operation ihrer Halswirbelsäule eine Querschnittslähmung, kann ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000 Euro zustehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Arnsberg.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die heute 57 Jahre alte Klägerin aus Oberhausen, von Beruf Krankenschwester, litt über Jahre hinweg unter Rückenschmerzen, vorwiegend im Bereich der Lendenwirbelsäule. Ende des Jahres 2008 ließ sie sich im beklagten Krankenhaus in Wickede untersuchen. Dort empfahl man eine operative Behandlung im Bereich der
Schwerwiegende gesundheitliche Folgen rechtfertigen Schmerzensgeld in zuerkannter Höhe
Die Klage war in beiden Instanzen erfolgreich. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die landgerichtliche Verurteilung der Beklagten zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 23793
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