Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 15.05.2023
- 10 S 3/23 -
Kündigung des Wohnungsmieters wegen durch sein Sohn verursachte Randale und Todesdrohungen der Mietmieter
Psychische Erkrankung und Drogensucht des Sohns unerheblich
Kommt es zu Randale und Todesdrohungen an Mitmieter durch das Kind des Wohnungsmieters, so rechtfertigt dies die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Dabei ist es unerheblich, ob die Vorfälle ihre Ursache in einer psychischen Erkrankung oder Drogensucht des Kindes hat. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 erhielt der Mieter einer Wohnung im Saarland eine
Amtsgericht wies Räumungsklage ab
Das Amtsgericht Homburg wies die Räumungsklage ab. Die
Landgericht bejaht Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung
Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten der Vermieterin. Die
Erhebliche Pflichtverletzung durch Zulassung der Störung des Hausfriedens
Der Mieter habe nach Ansicht des Landgerichts erheblich seine Pflicht verletzt, in dem er über einen langen Zeitraum zuließ, dass sein Sohn in erheblicher Weise den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2023
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (zt/WuM 2023, 492/rb)
- Amtsgericht Homburg, Urteil
[Aktenzeichen: 4 C 176/21 (10)]
Jahrgang: 2023, Seite: 492 WuM 2023, 492
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33359
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33359
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.