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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.04.2015
- 13 S 165/14 -
Keine Mithaftung für Verkehrsunfall aufgrund verbotswidrigen Parkens im verkehrsberuhigten Bereich
Parkverbot im verkehrsberuhigten Bereich dient nicht zum Schutz des Fahrzeugverkehrs
Das verbotswidrige Abstellen eines Fahrzeugs in einem verkehrsberuhigten Bereich, begründet keine Mithaftung an einem nachträglichen Unfall mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug. Denn das Parkverbot im verkehrsberuhigten Bereich dient nicht dem Schutz des Fahrzeugverkehrs. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stieß ein Sattelschlepper in einem verkehrsberuhigten Bereich mit einem parkenden Pkw zusammen. Der Besitzer des Pkw verklagte anschließend den Fahrer des Lkw und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz. Der Fahrer des Sattelschleppers erkannte zwar seine Schuld an dem Unfall an, er warf aber dem Besitzer des Pkw eine
Verbotswidriges Parken in verkehrsberuhigten Bereich begründet keine Mithaftung
Das Landgericht Saarbrücken bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Dem Kläger stehe der Schadensersatzanspruch ungekürzt zu. Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2017
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (zt/zfs 2015, 559/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 982 NJW-RR 2015, 982 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2015, Seite: 387 NZV 2015, 387 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 559 zfs 2015, 559
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Dokument-Nr. 24410
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