Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.01.2011
- L 9 U 267/06 -
Reitunfall während Privatausritt steht nicht unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
Arbeitnehmerähnliche Tätigkeit des Reiters für Viehhändler nicht feststellbar
Ein Reitunfall mit einem Pferd, das bei einem Viehhändler zum Weiterverkauf im Kundenauftrag stand, fällt nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Der damals 28jährige Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war mit zwei weiteren Bekannten an einem Sommerabend ausgeritten und in einer Gaststätte eingekehrt. Dort konsumierten die Reiter Alkohol - Bier und Schnaps - und ritten dann auf dem Rückweg über einen frisch gepflügten Acker. Der 28-jährige, dessen eine Hand bereits bandagiert gewesen war, hatte sein Pferd kurz angehalten, um sich eine Zigarette anzuzünden, und wollte dann wieder zu den beiden anderen Reitern aufschließen, als es zu dem tragischen
Kläger machte nach eigener Aussage im Auftrag des Viehhändlers Proberitt
Nach dem Unfall behauptete der schwer Verletzte, er habe den Wallach aufgrund einer Absprache mit dem Viehhändler in dessen Auftrag zur Probe geritten, da das Pferd noch nicht hinreichend straßen- bzw. geländesicher gewesen sei und der Viehhändler es habe verkaufen wollen. Das Pferd seiner Freundin, das er ansonsten genutzt hätte, sei erkrankt gewesen.
Beauftragung durch Viehhändler zum Ausreiten des Pferdes nicht nachweisbar
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat nunmehr nach umfangreicher Vernehmung der beiden anderen Reiter sowie des Viehhändlers - ebenso wie zuvor das Sozialgericht - entschieden, dass dem verletzten Kläger aufgrund des Reitunfalls keine Entschädigungsleistungen der gesetzlichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2011
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
- Sozialgericht Osnabrück, Urteil
[Aktenzeichen: S 8 U 240/01]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11150
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11150
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.