Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 27.06.2011
- 8 U 510/11 -
OLG Nürnberg: Reiter hat bei Reitbeteiligung keinen Schadensersatzanspruch gegen Pferdehalter
Reitbeteiligung beinhaltet stillschweigenden vertraglichen Haftungsausschluss
Kommt es anlässlich eines Ausritts im Rahmen einer Reitbeteiligung zu einem Unfall, bei dem die Reiterin verletzt wird, können gegen die Eigentümerin des Reitpferdes keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Reitbeteiligung beinhaltet einen stillschweigenden vertraglichen Haftungsausschluss. Dies entschied das Oberlandesgericht Nürnberg.
Im zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Parteien bereits seit mehreren Jahren eine mündliche Vereinbarung, wonach die Klägerin monatlich 35 Euro an die Beklagte zahlt und dafür deren Wallach circa einmal wöchentlich reiten durfte, insbesondere wenn dieser bewegt werden muss und die Beklagte selbst hierfür keine Zeit hat. Nach dem Reiten hatte sie regelmäßig das
Verletzte Reiterin verlangt von Pferdehalterin Schadensersatz und Schmerzensgeld
Auch an einem Montag im Sommer 2010 - die Eigentümerin des Pferdes war gerade in Urlaub - brachte die Klägerin nach einem Ausritt den Wallach der Beklagten in seinen Reitstall im Landkreis Fürth zurück. Als sie jedoch von dem
Sachlage beinhaltet abgeschlossenen vertraglichen Haftungsausschluss
Mit diesem Anliegen ist sie nunmehr auch in zweiter Instanz gescheitert. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg liegt nämlich bei dieser Sachlage ein konkludent abgeschlossener vertraglicher
Person mit Reitbeteiligung sollte sich wie Tierhalter auf Zeit fühlen und Risiko von Schäden durch das Tier selbst tragen
Das Gericht führt weiter aus, derartige Reitbeteiligungen ermöglichten es Pferdebegeisterten, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel und/oder ausreichende Zeit verfügen, um sich selbst ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2011
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg/ra-online
- Reitunfall während Privatausritt steht nicht unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.01.2011
[Aktenzeichen: L 9 U 267/06]) - Reiterhof haftet nicht für schweren Sturz eines Mädchens bei unbeaufsichtigtem freien Reiten
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 02.09.2003
[Aktenzeichen: 15 U 47/03]) - Landwirt haftet als Tierhalter für Pferdeunfall nach Scheuen seines Pferdes
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.02.2018
[Aktenzeichen: 5 U 128/16])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11909
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11909
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.