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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.02.2008
- L 3 R 6/06 -
Keine Geschiedenenwitwenrente nach DDR-Scheidung
Eine Frau, die 1984 in der ehemaligen DDR geschieden wurde, hat keinen Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hervor.
Stirbt der frühere Ehegatte nach der Scheidung, wird eine gesetzliche
Sachverhalt
Mit dieser Regelung gab sich eine aus Naumburg stammende Klägerin, deren Ehe 1984 geschieden wurde, nicht zufrieden. Sie hielt das Gesetz für verfassungswidrig, weil sie wegen ihrer Herkunft benachteiligt werde. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat einen Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 3/08 des LSG Sachsen-Anhalt vom 27.03.2008
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Dokument-Nr. 5814
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